Kantonsrat Schwyz gewährt gedrucktem Amtsblatt Gnadenfrist

Das Amtsblatt des Kantons Schwyz soll grundsätzlich digital publiziert werden. Bis längstens Ende 2028 kann es aber auch in gedruckter Form bezogen werden.
Der Kantonsrat hat am Mittwoch das Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen mit 92 zu 1 Stimmen teilrevidiert. Die Teilrevision schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass das Amtsblatt rein elektronisch publiziert werden kann.
Für diesen Wechsel hatte sich der Kantonsrat bereits 2022 mit der Überweisung einer Motion ausgesprochen. Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung habe aber gezeigt, dass die Zeit noch nicht reif sei, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht an das Parlament.
Gedrucktes bleibt vorerst erhalten
Der Regierungsrat schlug deswegen vor, dass trotz des Wechsels zum digitalen Amtsblatt für eine Übergangsfrist die Publikation weiterhin auch gedruckt erscheinen solle. Er wird Stellen bezeichnen, an denen das Amtsblatt in Papierform gegen Gebühr bezogen werden kann. Regierungsrat Xaver Schuler (SVP) bezeichnete diese Lösung als «gut schweizerischen Kompromiss».

Sonja Zehnder (GLP) sagte, die gedruckte Version sei nicht mehr zeitgemäss. Es solle aber niemand von der Publikation ausgeschlossen werden. Sie forderte, dass die gedruckte Version deswegen nicht nur bei der Staatskanzlei abgegeben werde.
Digitales Amtsblatt: Vorteile und Kritik
Thomas Grieder (FDP) hob als Vorteil des digitalen Amtsblatts hervor, dass es jederzeit von überall her eingesehen werden könne. Die Kommunikation zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung werde damit verbessert. Es sei aber unnötig, dass das Amtsblatt während einigen Jahren weiterhin auch gedruckt erscheinen werde.
Heute erscheint das Amtsblatt grundsätzlich gedruckt, es ist aber auch digital als PDF erhältlich. Während die Anzahl Abonnements der gedruckten Ausgabe in den letzten Jahren stetig zurückging, wird das digitale Amtsblatt im Internet «stark genutzt», wie der Regierungsrat schrieb.