Der Kanton Bern plant eine Neuregelung der Personensicherheitsprüfungen in seiner Verwaltung.
Bern
Der Kanton Bern strebt bei den Personensicherheitsprüfungen in der Verwaltung an. (Symbolbild) - keystone

Der Kanton Bern strebt bei den Personensicherheitsprüfungen in der Verwaltung eine Lösung an, die sich an jener des Bundes orientiert. Neu sollen übergeordnete Behörden vorgeben, welche Personen einer solchen Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

Je nach Funktion müssen sich Angestellte der Verwaltung vor Antritt der Stelle und in gewissen Fällen auch periodisch wiederkehrend Personensicherheitsprüfungen unterziehen. Mit einer Prüfung wollen Behörden feststellen, ob eine Person wegen Vorstrafen weniger vertrauenswürdig oder wegen Schulden potenziell erpressbar ist.

Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, die einzelnen Behörden sollen gestützt auf eine Risikobeurteilung selber festlegen, welche Personen sie wie oft einer Sicherheitsprüfung unterziehen und welche Daten sie dabei erheben wollen.

Zurück zur Überarbeitung

In der ersten Lesung des Gesetzes für die Informations- und Cybersicherheit schickte der Grosse Rat diese Gesetzespassage zur Überarbeitung zurück. Er wünschte sich eine detailliertere Regelung.

Diese legt die zuständige Kommission nun vor, wie sie am Dienstag mitteilte. Vorgesehen ist eine zweistufige Prüfung mit einer Grundsicherheitsprüfung und einer erweiterten Personensicherheitsprüfung. Je nach Stufe erhalten die Behörden unterschiedliche Berechtigungen, um Daten zu erheben.

Neue Regelung der Prüfungen

Der Entscheid, wer geprüft wird, soll nicht mehr Sache der individuellen Risikobeurteilung der betreffenden Behörden sein, sondern auf übergeordnete Stellen übertragen werden. Geplant ist, dass die Direktionen der bernischen Verwaltung dies für ihre Angestellten in Form einer Weisung tun.

Die Direktion erlässt eine Liste mit Funktionen, deren Stelleninhaberinnen und -inhaber einer Prüfung unterzogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass verwaltungsweit gleiche Regeln gelten.

Der bernische Grosse Rat wird das Gesetz in zweiter Lesung in der Sommersession 2025 beraten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzDaten