Das Berner Amt für Umwelt und Energie verordnet Netzbetreibern erstmals verbindliche Fristen für Netzanschluss-Gesuche.
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Immer mehr Bernerinnen und Berner wollen ihre erneuerbaren Energielösungen wie Photovoltaikanlagen ans Stromnetz anschliessen. (Symbolbild) - Rolf Haid/dpa

Das Berner Amt für Umwelt und Energie hat mittels Leistungsaufträgen den Netzbetreibern Fristen für Netzanschluss-Gesuche aufgebrummt. Damit müssen diese den gesuchstellenden Bürgern neu innert 20, respektive 15 Tagen antworten, ob ihre erneuerbare Energielösung ans Stromnetz darf.

Bisher habe es in der Schweiz keine solch verbindlichen Antwortfristen gegeben, schrieb das Amt am Dienstag in einem Communiqué. Da aber immer mehr Bernerinnen und Berner mit ihren Energielösungen wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen am Stromnetz angeschlossen werden wollen, kam es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung der entsprechenden Gesuche.

Mit den Leistungsaufträgen will der Kanton die Abläufe nun beschleunigen und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Fristen je nach Anschlussgesuch

Neu müssen die Netzbetreiber bei Anlagen bis und mit 30 Kilovolt-Ampere innert 20 Tagen antworten, wenn es sich um ein technisches Anschlussgesuch handelt. Bei Gesuchen für Installationsanzeigen und Apparatebestellungen haben sie 15 Tage Zeit.

Die Fristen gelten nur, wenn die Gesuche vollständig eingereicht wurden und die vorhandene Netzkapazität ausreicht, wie das Amt weiter ausführte. Bei grösseren Anlagen müssen die Netzbetreiber nach 20 Tagen informieren, jedoch noch nicht bewilligen.

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