Ein Hooligan zog nach dem Skandal-Spiel zwischen dem FC Luzern und GC im Mai 2019 vor das Bundesgericht. Dieses gibt der Strafe der Behörden aber recht.
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Am 12. Mai drohte die Situation zu eskalieren. Ein Hooligan unterlag nun vor dem Bundesgericht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein GC-Hooligan des Skandal-Spiels Luzern-GC unterliegt vor dem Bundesgericht.
  • Der Meldeauflage und dem Rayonverbot wurden Recht gegeben.
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Am 12. Mai 2019 musste das Fussballspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich abgebrochen werden. Beim Stand von 4:0 für Luzern kletterten GC-Anhänger über die Abschrankungen – die Polizei musste aufmarschieren. Einer Strafe der Behörden an die Adresse eines beteiligten GC-Anhängers wurde nun vom Bundesgericht Recht gegeben.

Der Hooligan erhielt ein Rayonverbot und wurde mit einer Meldeauflage belegt, die bis nächsten Oktober gilt. Diese beiden Strafen fand der GC-Anhänger nicht verhältnismässig, weshalb er damit vors Bundesgericht zog. Wie die «Luzerner Zeitung» am Mittwoch berichtet, weisen die beiden Bundesrichter und die Bundesrichterin den Einwand aber zurück.

Zusätzlich läuft gegen den Hooligan ein strafrechtliches Verfahren wegen Nötigung. Er soll die GC-Spieler damals zur Abgabe der Trikots gefordert haben. Ansonsten würde er – mit anderen und mit Eisenstangen bewaffnet – die Katakomben stürmen. Die GC-Spieler gaben damals, wohl auch zur Schlichtung, ihre Trikots ab.

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