Ein Nachteilsausgleich für beeinträchtigte Kinder sorgt für Diskussionen um Fairness bei Aufnahmeprüfungen für Zürcher Gymnasien.
Aufnahmeprüfung fürs Gymi
Ein Nachteilsausgleich für beeinträchtigte Kinder sorgt für Diskussionen um Fairness bei Aufnahmeprüfungen fürs Gymnasium. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Tausende Kinder nahmen in Zürich an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium teil.
  • Prüflinge mit einer Lernschwäche können dabei einen Nachteilsausgleich beantragen.
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Anfang Woche stand die Zürcher Gymiprüfung an und Tausende Schülerinnen und Schüler versuchten ihr Glück – doch nicht alle unter gleichen Bedingungen. Denn Kinder mit Beeinträchtigungen erhalten einen Nachteilsausgleich.

Prüflinge mit einer Sehstörung können die Aufgaben in grösserer Schrift und auf A3-Papier bekommen, berichtet die «NZZ».

Mehr Zeit

Bei ADHS oder Autismus gibt es zehn Minuten mehr Zeit pro Teilprüfung.

Gleiches gilt für Dyslexie und Dyskalkulie. Da haben Kinder eine Lese- und Rechtschreibschwäche oder eine Beeinträchtigung des arithmetischen Denkens.

Spezialzimmer für Ruhe und Konzentration

Die Betroffenen schreiben die Aufnahmeprüfung oft in einem Spezialzimmer. Dort sollen sie sich besser konzentrieren können.

Doch was, wenn Ruhebedürftige auf Zappelphilippe treffen? Es muss irgendwie gehen, schreibt die «NZZ». Auch in diesem Zimmer ist stets eine Aufsichtsperson anwesend.

Orthografiefehler zählen nicht

Die Lernziele bleiben für alle gleich – zumindest theoretisch. In der Praxis gibt es jedoch weitere Ausnahmen.

Bei Prüflingen mit einer Rechtschreibstörung zählen Orthografiefehler im Aufsatz nicht. Das wirft Fragen auf: Ist das noch fair?

Die SVP wollte den Nachteilsausgleich einst abschaffen. Sie befürchtete, ungeeignete Schülerinnen und Schüler könnten so ans Gymnasium kommen.

Die Regierung sah das anders. Und heute hat sich auch die Haltung der SVP geändert. SVP-Kantonsrat Rochus Burtscher sagt in der «NZZ»: «Ich finde es gut, dass beeinträchtigte Schüler die Aufnahmeprüfung machen und ins Gymnasium gehen können.»

Findest du die Bedingungen für die Prüflinge fair?

Wie viele den Nachteilsausgleich nutzen, ist unklar. An den Gymnasien selbst machen nur wenige einen Nachteil geltend. Je nach Schule sind es zwischen 0,65 und 3,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler.

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