Graubünden geht Sonderweg: Geimpfte müssen nicht in Quarantäne

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Graubünden gilt punkto Quarantänepflicht eine Sonderregel.
- Wer zweimal gegen das Coronavirus geimpft wurde, ist von einer Quarantäne befreit.
- Dies gilt auch bei einer Einreise aus einem Risikogebiet.
Der Kanton Graubünden fährt bei der Quarantäne im Zusammenhang mit dem Coronavirus einen Sonderzug. Personen, welche zweimal gegen das Virus geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne – auch wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen.
Auch Reisenden aus anderen Ländern verordnet der Kanton keine Quarantäne. Dies, sofern sie zweimal geimpft wurden oder sich bereits einmal mit dem Virus infiziert haben. Diese Antwort kam am Donnerstag auf Anfrage von der Bündner Kommunikationsstelle für das Coronavirus. Der «Tages-Anzeiger» berichtete über den Sonderzug der Bündner.
In Graubünden stützt man sich bei dieser Regelung auf die Corona-Verordnung des Bundes über «Massnahmen im internationalen Reiseverkehr». Diese Verordnung lasse gewisse Ausnahmen für die Kantone zu, hiess es.
Auch Personen, die nachweislich drei Monate vor der Einreise am Virus erkrankt seien würden nicht in Quarantäne geschickt. Keine Ausnahmen gibt es für Reisende aus Grossbritannien und Südafrika. Für sie gilt die Einreise-Quarantäne in jedem Fall.