Das Kantonsgericht St. Gallen hielt an der Entscheidung der unteren Instanz fest. Die Beiträge der «Obersee Nachrichten» waren persönlichkeitsverletzend.
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Das Kantonsgericht St. Gallen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kesb Linth reichte eine Klage gegen die Gratiszeitung «Obersee Nachrichten» ein.
  • Das Kantonsgericht St. Gallen hielt fest, die Beiträge sind persönlichkeitsverletzend.
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Die Rapperswiler Gratiszeitung «Obersee Nachrichten» berichtete zwischen 2014 und 2016 über neun Fälle der Kinder und Erwachsenen Schutzbehörde (Kesb) Linth. Laut der Zeitung habe die Behörde in den Fällen unangemessen gehandelt und in ihrer Aufgabe versagt.

Der Präsident der Kesb Linth und die Stadt Rapperswil-Jona reichten eine Klage wegen dieser Berichte ein, da sie persönlichkeitsverletzend seien. Zudem wurde die Löschung von rund 300 imageschädigenden Artikeln, Social-Media-Beiträgen und Leserbriefen gefordert.

Die Beiträge wurden bereits nach dem Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland im Jahr 2016 gelöscht. Das Kantonsgericht St. Gallen hält nun am selben Entscheid fest, den bereits die untere Instanz gefällt hatte, berichtet das «Tagblatt». Die Berichterstattung der Gratiszeitung ist persönlichkeitsverletzend.

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