Fussball-Präsident Schifferle scheitert vor Zürcher Obergericht

Das Wichtigste in Kürze
- Das Züricher Obergericht hat das Urteil gegen Fussball-Chef Heinrich Schifferle bestätigt.
- Er muss eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätze zu 800 Franken zahlen.
Kein Freispruch für den Präsidenten der Swiss Football League, Heinrich Schifferle: Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur vom Oktober 2019 bestätigt. Dieses hatte ihn wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die bedingte Geldstrafe beträgt 180 Tagessätze zu 800 Franken. Dieses hatte ihn wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Alle Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft gegen den Fussballfunktionär erhob, betreffen Schifferles frühere Anstellung beim Winterthurer Immobilienunternehmen Siska. Dort war er als Geschäftsführer angestellt, bis er 2014 fristlos entlassen wurde.
19 Handlungen vorgeworfen
Das Obergericht sprach Schifferle in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil schuldig. Er hat demnach Personal seines damaligen Arbeitgebers für private Zwecke eingesetzt. So soll er ein Siska-Mitarbeiter beauftragt haben, die Buchhaltung seines privaten Zahnarztes zu führen. Dies geht aus der Verhandlung Mitte Juli hervor.
Ursprünglich hatte die Siska Schifferle 19 Handlungen vorgeworfen, mit denen er sich auf Kosten der Firma bereichert haben soll.