Frau (55) trotz Brand in Kirche freigesprochen

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau verbrannte in einer Kirche Papier. Der Rauch beschädigte das Gotteshaus.
- Das Regionalgericht Thun spricht sie frei, da der Vorsatz der Brandstiftung fehlt.
Mit einem Freispruch ist heute Dienstag ein Prozess gegen eine Frau zu Ende gegangen, die ein Feuer in einer Kirche in Frutigen BE gelegt hatte. Laut dem Regionalgericht in Thun BE konnte ihr der Vorsatz der Brandstiftung nicht nachgewiesen werden.
Ein anderer Anklagepunkt lag nicht vor, wie der Einzelrichter feststellte. Möglich wäre sonst eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung gewesen. Der Staatsanwalt liess nach der Urteilsverkündung offen, ob er das Urteil weiterzieht.
Der Vorfall geht auf den 3. Februar 2017 zurück. Die Frau hatte an jenem Freitagmittag die katholische Kirche St. Mauritius in Frutigen BE aufgesucht. Sie stellte eine Papiertasche mit persönlichen Dokumenten auf die vorderste Holzsitzbank und entzündete die Tasche mit einer Opferkerze. Etwas später suchte sie das Weite.
Brandstiftung als Hilfeschrei
Der Schwelbrand wurde Stunden danach entdeckt, der Schaden durch Rauch an Kirchenbank, Boden und Wänden hielt sich in Grenzen. Die Frau wurde in ihrer Wohnung gefasst. Vor dem Gericht in Thun BE bezeichnete sie die Tat als Hilfeschrei wegen ihrer persönlichen Probleme. Ausserdem beruhige sie der Anblick von Feuer.
Sie bereue die Tat, könne aber eine Wiederholung nicht ausschliessen. Feuer gelegt hat die Frau schon öfters, verurteilt wurde sie nie. Gemäss Gutachten leidet sie an einer paranoiden
Schizophrenie. Sie lebt in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit psychischen Störungen.
Der Richter räumte ein, dass eine therapeutische Massnahme durchaus angezeigt wäre. Aber anordnen könne er sie angesichts des Freispruchs nicht.