FDP verschickt Wahlkampf-Briefe an Neuwähler

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Basel-Stadt erhielten 15'000 Neuwähler einen Brief von der FDP.
- Das sorgt bei Eltern für Stirnrunzeln: Woher hat die FDP die Adressen dazu?
- Vom Departement des FDP-Regierungsrats Baschi Dürr. Die Wahlwerbung ist trotzdem legal.
Ein junger Basler erhielt Ende September einen Brief der FDP Basel-Stadt. In dem Brief warb die Partei dafür, ihre Nationalratsliste bei den Wahlen einzuwerfen. Das Schreiben war explizit an Neuwähler des Kantons Basel-Stadt gerichtet.
Fussnote machte die Mutter aufmerksam
Als die Mutter des jungen Baslers den Brief entdeckte war, sie etwas erstaunt, berichtet das Newsportal «Online Reports». Besonders aufmerksam wurde die Mutter auf die Datenschutzdeklaration in der Fussnote.
«Ihre Adresse für diesen Brief stammt von den Bevölkerungsdiensten Basel-Stadt und wurde direkt dem Bürgerspital übermittelt. Die FDP hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Ihre Adressdaten.»

Die Mutter des jungen Baslers wollte nun wissen, wie die FDP an die Adressen vom Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) gelangte. Da das JSD vom FDP-Politiker Baschi Dürr geführt wird, liegt der Gedanke an unsaubere Geschäfte nahe.
Dienstleistung des Kantons ist erlaubt
Doch: Die Aktion ist legal. Es ist im Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt Basel-Stadt geregelt. Adressauskünfte der Bevölkerungsdiensten sind kostenpflichtig und können pro Adresse bis zu 20 Franken kosten.
Die Dienstleistung des Kantons ist damit völlig legal. Dies gilt, solange die Daten ausschliesslich für «schützenswerte ideelle Zwecke» benutzt werden. Beat Rudin, der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt, teilte «onlinereports» mit, er sehe diese Voraussetzung bei Wahlwerbung erfüllt.

Wichtiger sei bei der ganzen Geschichte, dass die Bevölkerungsdienste die Daten unparteiisch herausgeben und dabei niemanden bevorzugen oder vernachlässigen.
Das JSD ist zwar befugt, ihre Daten an Dritte weiter zu geben. Allerdings hat jeder Einwohner das Recht, seine Daten sperren zu lassen.
Gemäss letzten Umfragen muss die FDP bei den Wahlen am 20. Oktober eine herbe Niederlage einstecken. Der SRG-Wahlbarometer geht davon aus, dass die Freisinnigen im Vergleich zu 2015 an Wähleranteil verlieren werden.
Ob der angeschriebene Neuwähler seine Stimme der FDP geben wird, ist nicht bekannt.