Die Betreiberin einer Grüsel-Beiz im Raum Wil wurde zu einer Busse verurteilt. In ihrer Küche war es dreckig, Lebensmittel waren verunreinigt.
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In einem Restaurant im Raum Wil wurden Darm-Bakterien auf Pasta entdeckt. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Beiz im Raum Wil fanden Kontrolleure unzählige Hygieneverstösse.
  • Arbeitsflächen und Küche waren dreckig, auf den Teigwaren gab es Darm-Bakterien.
  • Nun wurde die Inhaberin des Restaurants zu einer Busse verurteilt.
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Zwischen September 2023 und Januar 2025 fanden Lebensmittelkontrolleure in einer Pizzeria im Raum Wil schrecklich Zustände vor. Die Liste der Verstösse ist lange. Darüber berichtet das «Tagblatt».

Nun wurde die Betreiberin des Restaurants von der Staatsanwaltschaft wegen wiederholter Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz schuldig gesprochen.

Per Strafbefehl wurde sie zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 600 Franken tragen.

Lebensmittelkontrolle
In einer Pizzeria im Raum Wil fanden Lebensmittelkontrolleure erschreckende Zustände vor. (Symbolbild)
Restaurant
Lebensmittel waren abgelaufen, Arbeitsflächen verschmutzt. (Symbolbild)
Nudeln Temperatur
An einigen Lebensmittel wurden sogar Keime aus dem menschlichen Darm nachgewiesen. (Symbolbild)
Hammer im Gerichtsaal
Die Betreiberin des Restaurants wurde zu einer Busse verurteilt. (Symbolbild)

In der Grüsel-Beiz fanden die Kontrolleure Spinnweben an Decken und Wänden, schleimige Kühltische sowie dreckige Aufschnittmaschinen und Abzugshauben vor.

Darmbakterien auf Lebensmitteln

Die Temperaturkontrolle war veraltet, primäres Verpackungsmaterial lag neben Lebensmitteln, wodurch es zu Kontamination kommen kann. Essen wurde auf schmutzigen Oberflächen hergestellt und auf unsauberen Tablaren gelagert.

Auch abgelaufene Lebensmittel, beispielsweise Mozzarella, befanden sich in der Küche.

Noch schlimmer: An Pasta und Oliven wurden zu viele schädliche Bakterien nachgewiesen – selbst solche aus dem menschlichen Darm!

Zudem wurden Lebensmittel auf der Karte falsch deklariert, so wurde ein günstiger Grana Padano als echter Parmesan betitelt.

Gehst du oft in Restaurants essen?

Der Strafbefehl gegen die Beizerin ist noch nicht rechtskräftig. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

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