Im Kanton Aargau lässt sich erstmals ein Mitglied des Grossen Rats für die Dauer von drei Monaten (Stand 6. Januar 2023) vertreten.
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Das Aargauer Parlament. (Symbolbild) - Keystone
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Die 34-jährige GLP-Grossrätin Leandra Kern-Knecht aus Turgi geht in den Mutterschaftsurlaub, wie die GLP Aargau am Freitag, 6. Januar 2023, mitteilte.

Sie lässt sich von der 35-jährigen Parteikollegin Iva Marelli aus Baden vertreten.

Marelli, Präsidentin des Badener Einwohnerrats, wird in der kommenden Woche an der ersten Sitzung des Kantonsparlaments in diesem Jahr vereidigt.

Änderung der Kantonsverfassung

Das Aargauer Volk hatte im September 2022 der für diese Stellvertreter-Regelung notwendigen Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt.

Das bereits zuvor vom Grossen Rat beschlossene Gesetz trat auf Anfang 2023 in Kraft.

Im Kanton Aargau können sich die Mitglieder des Kantonsparlaments im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft künftig für höchstens ein Jahr vertreten lassen.

Die Spielregeln gleich wie beim Ersatz

Jedes längerfristig verhinderte Parlamentsmitglied entscheidet freiwillig, ob es eine Vertretung einsetzen will.

Dabei sind die Spielregeln gleich wie beim Ersatz nach einem Rücktritt: An erster Stelle steht, wer auf der Liste bei der Wahl von den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielte.

Falls diese Person die Vertretung nicht übernehmen will, bekommt die nachfolgende Person die Chance.

Winken alle Nichtgewählten der betreffenden Liste ab, so bleibt der Sitz unbesetzt.

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