Ein 49-jähriger Schweizer musste am Dienstag vor das Zürcher Obergericht. Wegen Drogenhandel ist er vor Gericht.
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Das Zürcher Obergericht. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag musste ein 49-Jähriger wegen Drogenhandels vor das Zürcher Obergericht.
  • Er verkaufte das in Südostasien beliebte Kraut Kratom.
  • Erfahrene Richter hörten das erste Mal von dieser Droge.
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Ein 49-jähriger Schweizer hat sich am Dienstag am Zürcher Obergericht wegen Drogenhandels verantworten müssen. Er verkaufte Kratom, ein Kraut, das in Südostasien beliebt ist. Selbst erfahrene Richter hörten zum ersten Mal von dieser Droge.

Der Beschuldigte, der sich am Dienstag am Obergericht gegen ein erstinstanzliches Urteil wehrte, soll sich im Handel von Kratom betätigt haben. Das sind Blätter, die vor allem gekaut oder als Tee getrunken werden.

Die Wirkung ist interessant: Je nach Menge wirkt Kratom stimulierend oder dann sedierend. Das liess den Richter laut darüber nachdenken, wieso die Pharmaindustrie Kratom eigentlich noch nicht für sich entdeckt hat. In Südostasien werde das Produkt seit Jahrhunderten als Naturheilmittel genutzt, bekräftigte der Beschuldigte.

Seit 2017 verboten

Lange war den Behörden der Handel mit den Blättern egal. In der Schweiz ist das Kraut erst seit 2017 illegal. In Ländern wie Deutschland oder Österreich ist es immer noch erlaubt. Der Beschuldigte importierte die Drogen denn auch aus Deutschland.

Rund 30 Pakete mit insgesamt über 12 Kilogramm Blättern wurden dabei vom Zoll abgefangen. Für ein Kilo zahlte ein Kunde bloss 165 Euro. Die Kundschaft bestellte bei einer Partner-Firma in Deutschland, diese lieferte in die Schweiz.

Der Zürcher Oberländer sagte an der Verhandlung, er sei davon ausgegangen, dass die Kunden für den Handel verantwortlich seien. Schliesslich hätten diese das Kratom eingeführt. Er habe auf seiner Website auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Droge seit Oktober 2017 in der Schweiz nicht mehr legal sei.

Angeklagter weist Schuld von sich

Dass bei einer Hausdurchsuchung seiner Firma über 5 Kilogramm Kratom gefunden wurde, bestritt der 49-Jährige ebenfalls. Gefunden habe die Polizei Hirsuta, eine ähnliche Pflanze, die aber nichts Berauschendes hat. Ein Gutachten sage aber Anderes, hielt ihm der Richter vor. Der illegale Wirkstoff sei nachgewiesen worden.

«Das kann eine Verunreinigung sein», antwortete der Unternehmer. Er habe beides vom selben Hersteller in Indonesien bezogen. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Uster, war jedoch der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Oberländer Richter hatten den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 mal 50 Franken verurteilt.

Das Urteil in den nächsten Tagen veröffentlicht

Der Beschuldigte forderte am Dienstag einen Freispruch. Beim Import müsse von einem Irrtum gesprochen werden, führte seine Verteidigerin aus. Er sei davon ausgegangen, dass sein Teil der Lieferung an der Grenze geendet habe.

«Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», sagte der 49-Jährige zum Schluss. Der Handel mit Kratom sei immer nur ein kleiner Teil seines Geschäfts mit Konsumgütern gewesen. Illegale Handlungen hätten sich für ihn gar nicht gelohnt.

Wie die Oberrichter den Fall dieser ungewöhnlichen Droge beurteilen, muss sich noch zeigen. Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet.

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