Die Ausserrhoder Regierung verlangt das Kantonsreferendum

Die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat beim Kantonsrat das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung beantragt. Dieses schaffe neue Ungleichheiten.
Die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden sei von der «Benachteiligung» durch das Bundesgesetz stärker betroffen als die Bevölkerung in städtischen Gebieten, schrieb die Regierung am Freitag in einer Mitteilung.
Ungleichheit aufgrund Einkommensdifferenzen
Dies aufgrund einer überwiegenden Anzahl von Zweiverdiener-Ehepaaren mit einer grösseren Einkommensdifferenz unter den Partnern – oder auch aufgrund von reinen Einverdiener-Ehepaaren.
Gefördert würden hingegen Doppelverdiener-Ehepaare mit gleichmässig grossem Einkommen. Künftig soll jede steuerpflichtige Person eine eigene Steuererklärung einreichen und selbständig veranlagt werden.
Auswirkungen für alle Steuerzahler
Weil das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Auswirkungen auf sämtliche steuerpflichtige Personen habe, soll über die Einführung an einer Volksabstimmung entschieden werden.
Mit dem Kantonsreferendum können mindestens acht Kantone erreichen, dass das Volk über ein vom Bundesparlament beschlossenes Gesetz abstimmt. Bislang gab es nur einmal ein solches Referendum: Elf Kantone ergriffen es 2003 gegen ein Steuergesetz.
Sie befürchteten massive Einbussen. Das Volk lehnte das Gesetz in der Abstimmung im Mai 2004 ab.