Der Ständerat in Kürze

LANDWIRTSCHAFT: Das Parlament öffnet die Tür in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Der Ständerat hat am Dienstag das Kompromissangebot des Nationalrats von vergangener Woche im Rahmen der Revision des Gentechnik-Gesetzes akzeptiert. Das Moratorium wird aber grundsätzlich noch einmal verlängert bis Ende 2025. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
REGIONALVERKEHR: Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden, die Subventionsaffären wie zum Beispiel den «Fall Postauto» verhindern sollen. Unter anderem will es ein Gewinnverbot für subventionierte Regionalverkehrsunternehmen explizit vorschreiben. Der Ständerat hiess Änderungen im Personenbeförderunsgesetz mit 38 zu 0 Stimmen gut. Details in der Vorlage sind aber noch umstritten. Etwa will der Ständerat Transportunternehmen, die von Bund und Kantonen bestellte Leistungen erbringen, für die Verwendung allfällige Überschüsse mehr Freiheit lassen als Nationalrat und Bundesrat. Im subventionierten Regionalverkehr sollen gemäss der Vorlage keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen.
KLIMASCHUTZ: Das Parlament will im Kampf gegen den Klimawandel auch auf die aktive Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder aus Abgasen setzen. Der Bundesrat hat den Auftrag erhalten, entsprechende Projekte finanziell zu fördern. Wie schon der Nationalrat hat auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) angenommen. Emissionsminderungen allein genügten nicht, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Bundesrat hatte die Annahme der Kommissionsmotion empfohlen. Zunächst will er prüfen, wie bestehende Förderinstrumente genutzt werden können.
ENERGIEVERSORGUNG: Der Ständerat will Konsumenten genauer darüber informieren, woher der von ihnen verbrauchte Strom kommt. Das soll in erster Linie sichtbar machen, dass mit erneuerbaren Energiequellen hergestellter Strom im Winter ökologisch wertvoller ist. Die kleine Kammer hat eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) oppositionslos angenommen. Der Bundesrat ist einverstanden mit der Motion. Die Abhängigkeit von fossilen Energien im Ausland müsse rasch kleiner werden, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. Die Motion könne Beiträge leisten zum Ausbau vom Strom aus «Erneuerbaren» und dem effizienteren Strom-Einsatz. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) stellte sich einstimmig hinter das Anliegen. Die Motion geht an den Nationalrat.
CORONAVIRUS: Der Ständerat hat eine Standesinitiative von Basel-Stadt abgelehnt, mit der der Stadtkanton offene Grenzen während Pandemien verlangt. Basel-Stadt hatte die Initiative namentlich mit den Grenzschliessungen im Frühjahr 2020 und der damit verbundenen Trennung von Menschen und dem erschwerten Alltag im Grenzgebiet der Schweiz, Frankreichs und Deutschlands begründet. Für die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ist die Initiative mittlerweile nicht mehr nötig. Sie gab im ablehnenden Antrag der Hoffnung Ausdruck, dass die Landesregierung «in Zukunft verhältnismässige Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie» ergreife. Eine Motion von Eva Herzog (SP/BS) ermögliche flexiblere Lösungen. Über diese Motion und auch über die Standesinitiative von Basel-Stadt hat der Nationalrat zu entscheiden.
URHEBERRECHT: Der Ständerat will an den Regelungen zur Urheberrechtsentschädigung für Hotels, Ferienwohnungen, Spitalzimmer und Gefängniszellen nicht rütteln. Er hat eine parlamentarische Initiative endgültig abgelehnt, die forderte, dass in solchen privaten Räumen keine Urheberrechtsentschädigung fällig wird, wenn dort öffentliche Werke wie Filme oder Musik abgespielt wird. Die Anpassungen im Urheberrechtsgesetz hatte Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) verlangt. Die Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) wollte aber die bei der Revision des Urheberrechts mit dem Kompromiss der Arbeitsgruppe Agur gefundene Lösung nicht in Frage stellen. In der Gruppe waren Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer, Konsumenten und die Verwaltung vertreten. Das neue Urheberrecht gilt seit dem am 1. April 2020.
BAHNVERKEHR: Eine Auslegeordnung über die Anfälligkeit für Unterbruchsrisiken im Zugfernverkehr soll aufzeigen, wo im Bahnnetz die grössten Risiken bestehen. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Olivier Français (FDP/VD) an den Bundesrat überwiesen. Hintergrund des Vorstosses ist der mehrtägige Streckenunterbruch vom 9. November 2021 auf der Bahnlinie Lausanne-Genf bei Tolochenaz VD. Die sogenannten Redundanz von Hauptlinien sei eine der Möglichkeiten, die Stabilität des Bahnnetzes zu verbessern, so der Postulant. Der mehrtägige Unterbruch habe die Verletzlichkeit des Systems gezeigt, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Die Forderung von Français könne man auch im Rahmen der Perspektive Bahn 2050 aufnehmen und anschauen, wie sie bei kommenden Ausbauschritten der Bahninfrastruktur zu behandeln sei.
ERBRECHT: Vor zehn Jahren hatte der damalige Ständerat Fabio Abate (FDP/TI) in einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die Frist der Berechtigten, sich zum Erbgang zu melden, auf sechs Monate verkürzt werden soll. Die vorberatende Kommission des Ständerats hatte nach mehrmaligen Fristverlängerungen empfohlen, den Vorstoss abzuschreiben, weil unterdessen entsprechende Gesetzesrevisionen unterwegs seien. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag diskussionslos.
Keine Sitzung des Ständerats am Mittwoch und Donnerstag, 9. und 10. März
Die Traktanden des Ständerats für Montag, 14. März (15:15 bis 20:00):