Der Nationalrat in Kürze

Das Wichtigste in Kürze
- BUNDESBUDGET: Der Nationalrat hat elf Nachtragskredite und drei Nachmeldungen zum Voranschlag 2021 von insgesamt 3,8 Milliarden Franken gutgeheissen.
Das Geld wird vor allem für Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigt, unter anderem für die «Testoffensive» der Kantone. Den letzten Nachtragskredit reichte der Bundesrat erst am 2. Juni ein. Deshalb musste der Nationalrat über einen höheren Betrag befinden als der Ständerat, der das Geschäft vergangene Woche beraten hatte. Der Ständerat hatte 2,4 Milliarden Franken bewilligt. Die Nachtragskredite sind mit dem Entscheid des Nationalrats erledigt. Die Nachmeldungen gehen an den Ständerat.
STAATSRECHNUNG: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Staatsrechnung 2020 zugestimmt. Die Rechnung schloss mit einem Rekorddefizit von knapp 16 Milliarden Franken. Ohne Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hätte das Defizit in der ordentlichen Rechnung 1,2 Milliarden Franken betragen. Das Geschäft ist erledigt.
CORONAVIRUS - HÄRTEFÄLLE: Der Nationalrat hat zwei Vorstössen klar zugestimmt, die verlangen, die Härtefallregelung bis Ende 2021 zu verlängern und sie unter bestimmten Voraussetzungen auch zu erhöhen. Die festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken soll überschritten werden können. Beantragt hatte die Anpassungen die Wirtschaftskommission (WAK-N) mit zwei Motionen. Der Ständerat hat über zwei gleich lautende Vorstösse der WAK-S noch zu entscheiden.
NAHOST: Die Schweiz stellt nach den elf Tagen des Wiederaufflammens des Gaza-Konfliktes drei Millionen Franken für Nothilfe in Gaza zur Verfügung. Das gab Aussenminister Ignazio Cassis in der Fragestunde des Nationalrates bekannt. Das Geld wird dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), dem humanitären Fonds der Uno und dem Uno-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (Unwra) zur Verfügung gestellt.
LANDWIRTSCHAFT: Ein erneut verlängertes Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird in der Schweiz nicht per 1. Januar 2022 in Kraft treten können, wegen der Fristen für die Beratung im Parlament und einem allfälligen Referendum. Das gab Umweltministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrates bekannt. Der Bundesrat will das Ende 2021 auslaufende Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. In der Vernehmlassung stiess diese Absicht mehrheitlich auf Zustimmung.
CORONAVIRUS - IMPFUNG: Urteilsfähige Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die sich gegen Covid-19 impfen lassen wollen, können das ohne Zustimmung ihrer Eltern tun. Die Urteilsfähigkeit der Minderjährigen muss allerdings fallbezogen beurteilt werden, wie das Departement des Innern (EDI) zur Fragestunde im Nationalrat schreibt. Minderjährige ab 12 Jahren gelten demnach als weitgehend urteilsfähig. Die Empfehlung des Bundes sehen aber nicht grundsätzlich vor, dass bei Kindern ab zwölf Jahren keine Zustimmung der Eltern zum Impfen nötig ist. Nur wenn Minderjährige tatsächlich als urteilsfähig zu betrachten seien, sei die Einwilligung der Eltern nicht nötig.
Die Traktanden des Nationalrats für Dienstag, 8. Juni (08:00 bis 13:00):