Die Vereinten Nationen änderten einige Massnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo. Auch in der Schweiz sind die Änderungen sofort rechtsgültig.
Vereinte Nationen
Das UN-Hauptgebäude in New York. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die UN-Sanktionen gegen die Demokratische Republik Kongo wurden geändert.
  • Auch in der Schweiz sind diese unmittelbar rechtsgültig.
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Auch in der Schweiz gelten Massnahmen, die gegenüber der Demokratischen Republik Kongo erlassen wurden. Hinter den Sanktionen steht der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Nun wurden dabei einige Änderungen vorgenommen.

Demnach hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Dies teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) heute Donnerstag mit. Die Datenbank Sesam wurde dementsprechend angepasst.

Demokratische Republik Kongo: Massnahmen in der Schweiz sofort rechtsgültig

Diese Änderungen sind auch in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig. Dies, weil der Bundesrat am 4. März 2019 die Verordnung zur automatischen Übernahme der UN-Sanktionslisten verabschiedete.

Die Massnahmen enthalten unter anderem Gütersanktionen sowie Finanzsanktionen. Demnach ist zum Beispiel die Lieferung von Rüstungsgütern verboten.

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