Der Bundesrat zieht abermals mit der EU gleich und setzt die neuesten Sanktionen gegen Russland um. Darunter fällt erstmals auch geistiges Eigentum.
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Zu dem Sanktionspaket zählt auch die Ausfuhr von Waffen an Russland. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das elfte Sanktionspaket gegen Russland wurde heute im Bundesrat beschlossen.
  • Neuerdings findet sich darin auch das Verbot des Austausches von geistigem Eigentum.
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Die Schweiz setzt im Nachgang zur EU weitere Sanktionen gegen Russland um. Damit soll insbesondere die Umgehung von Sanktionen in Drittländern und durch Drittländer wirksam verhindert werden. Die neuen Massnahmen treten am Mittwochabend in Kraft.

Die EU hatte die Massnahmen bereits am vergangenen 23. Juni erlassen. Fünf Tage später hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Sanktionierung durch die Schweiz vorgenommen. Davon betroffen sind über 100 weitere Personen und Organisationen, wie die Bundesbehörden am Mittwoch mitteilten.

Militärgüter dürfen teils nicht mehr an Drittländer geliefert werden

Nun werden auch die übrigen für die Schweiz relevanten Massnahmen des Sanktionspakets übernommen. Sie umfassen ein Exportverbot von dual-use Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 87 zusätzliche Unternehmen. Darunter befinden sich auch Unternehmen aus Drittländern, welche solche Güter nach Russland geliefert haben.

Zusätzlich wird die Liste der einem Exportverbot unterliegenden Güter erweitert. Darunter fallen beispielsweise elektronische Bestandteile und Ausgangsstoffe für chemische Waffen.

Geistiges Eigentum wird geschützt

Neu ist im Zusammenhang mit diversen Gütern der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen nach Russland verboten. Damit soll verhindert werden, dass Güter, die nicht nach Russland geliefert werden dürfen, in Russland produziert werden können. Das Durchfuhrverbot durch Russland wurde ebenfalls auf weitere Güter ausgeweitet.

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Russlands Präsident Wladimir Putin. - keystone

Im Finanzbereich ist neu der Verkauf von Effekten an russische Staatsangehörige und Organisationen unabhängig von der Währung verboten. Der Bundesrat übernimmt zudem auch die von der EU erlassenen Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmen im humanitären Bereich. Davon betroffen ist auch der Abzug von schweizerischen Investitionen aus Russland.

Die wirksame Unterbindung von Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, erfordern eine enge internationale Koordination. Die Schweiz arbeite eng mit der EU und anderen Partnern zusammen.

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