Bundesrat heisst revidierte Innerrhoder Kantonsverfassung gut

Der Bundesrat hat die revidierte Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden als bundesrechtskonform beurteilt. Das schreibt er in seiner Botschaft an National- und Ständerat.
Die revidierte Innerrhoder Verfassung sieht eine Lockerung beziehungsweise Verkürzung des Amtszwangs von acht auf vier Jahre vor. Künftig sollen ausserdem die Finanzkompetenzen des Kantonsparlaments und der Landsgemeinde angepasst und das Stimmrecht auf nicht urteilsfähige Personen ausgeweitet werden, also etwa Menschen mit einem Beistand oder Vorsorgeauftrag.
Der Bundesrat beurteilt die revidierte Innerrhoder Verfassung als bundesrechtskonform. Dies stellt er schliesslich auch bezüglich des unveränderten Wahlverfahrens für den Grossen Rat fest. Der Kanton Appenzell Innerrhoden wähle als einziger Kanton das Kantonsparlament im reinen Mehrheitswahlverfahren, heisst es in der Botschaft.
Ausnahmeregelungen trotz Erfolgsgleichheit?
Darin stellt der Bundesrat fest: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung lasse sich die von der Bundesverfassung gewährleistete Erfolgsgleichheit dadurch zwar nicht verwirklichen, was jedoch nicht bedeute, dass ein solches Wahlverfahren mit der Bundesverfassung unvereinbar wäre.