Bund erwartet vom HTA-Prüfverfahren substanzielle Einsparungen

Seit 2017 gibt es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Health Technology Assessment (HTA-BAG). Diese auf Wissenschaft basierte, unabhängig und mit standardisierter Methodik systematisch durchgeführte Analyse kann die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Therapien und Arzneimitteln ergänzen.
Stand Juni könnten dank den bisher durchgeführten HTA-Analysen 35 Millionen Franken pro Jahr an Kosten für die Grundversicherung gespart werden, sagte Marc Schneider, Co-Leiter der Abteilung Leistungen im BAG, am Montag in Bern vor den Medien. 38 Verfahren laufen laut Angaben des BAG im Internet oder sind abgeschlossen.
Nach Angaben von Stephanie Vollenweider, Sektionsleiterin HTA im BAG, stecken 22 Entscheide zu HTA-Verfahren in der Pipeline. Schneider erwartet «viele und substanzielle Beiträge» an die Kostensenkung für die Grundversicherung. Eine konkrete Zahl wollte er jedoch - angesprochen auf das vom Bundesrat gesetzte Ziel von 220 Millionen Franken im Jahr - nicht nennen.
Schwarz-Weiss-Entscheide bringe das extern durchgeführte Verfahren selten, führte Vollenweider aus. Entgegen anfänglichen Annahmen führe ein HTA kaum je dazu, dass eine Behandlung gar nicht mehr vergütet werde, sondern eben möglicherweise nur noch für bestimmte Patientengruppen. Entsprechend sei dann die Einsparung tiefer.
Das Verfahren sei ergebnisoffen, betonte Schneider. Das könne auch heissen, dass ein HTA genaueren Aufschluss über die Wirksamkeit von Behandlungen und Arzneimitteln gebe. Effekt könne eine gezieltere Behandlung sein, die indirekt Kosten einsparen helfe. Zu diesen indirekten Spareffekten machte er aber ebenfalls keine Angaben.
Dass es mit den HTA langsam vorangeht, liegt laut Schneider daran, dass Leistungsüberprüfungen grosse Konsequenzen haben könnten. Entsprechend sei ein qualitativ hochstehender Prozess nötig. «Und das braucht Zeit.» Zuletzt habe zudem die Pandemie Ressourcen beansprucht, die dann bei den HTA gefehlt hätten.
Ein HTA anstossen kann grundsätzlich jeder und jede. Mit einem Online-Formular können neben Fachpersonen auch Private eine Operation, ein Test oder ein Arzneimittel zur Überprüfung auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit anmelden.
In der Vergangenheit taten es meist das BAG selbst, die Krankenkassen und die Leistungserbringer. Die Fachleute im BAG wollen, dass auch die Öffentlichkeit mehr über die Möglichkeiten der HTA-Verfahren und deren Ergebnisse erfährt.
Welche Verfahren dann tatsächlich aufgenommen werden, wird laut Vollenweider auf Grund des Sparpotenzials und der Zahl der Betroffenen entschieden. Aber auch, ob die Wirksamkeit oder die Sicherheit für die Patienten in Frage steht, wird berücksichtigt.
Wird kein HTA gestartet, gibt es Alternativen. Eine davon ist die «Smarter Medicine», in deren Rahmen Ärztinnen und Ärzte die medizinische Versorgung unter die Lupe nehmen, mit unnötigen oder gar falschen Behandlungen im Visier. Auf mögliche Missbräuche können zudem auch die Krankenkassen hingewiesen werden.