Beschwerden gegen Abstimmungsbüchlein im Wallis ad acta gelegt

Das Kantonsparlament folgte diskussionslos und einstimmig bei einigen Enthaltungen dem Beschluss der Justizkommission, die beiden Beschwerdeverfahren einzustellen, da diese «gegenstandslos» geworden waren.
Das eine betraf das Gesetz über die Familienzulagen, das andere das Gesetz über die Palliativpflege und die Suizidbeihilfe in Heimen und Spitälern.
Die FDP hatte mit ihren Rekursen eine Korrektur der Abstimmungsbroschüre erreichen wollen. Die Partei war der Ansicht, dass es der Staatsrat in den Erläuterungen zu den beiden Vorlagen an Objektivität und Unparteilichkeit vermissen liess. Nach der Abstimmung vom 27. November und der Annahme der beiden Vorlagen durch das Volk zog die FDP ihre Beschwerden zurück.
Ganz auf sich beruhen lassen will die Partei die Sache aber noch nicht und hat deshalb eine Interpellation eingereicht. «Wir wollen wissen, wie diese Broschüren verfasst sind. Unser Ziel ist es, eine solche Situation zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung über die verfassungsgebende Versammlung», sagte Florian Piasenta, Präsident der FDP Wallis, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.