Gegen die Wahllisten von Mitte-Rechts für den zweiten Wahlgang wurde eine Beschwerde eingereicht. Dies weil sie mehr Namen aufweist als im ersten Wahlgang.
Wahllisten
Wahlhelfer sortieren Wahllisten. (Archivbild) Foto: Gaetan Bally/KEYSTONE/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Freiburg hat eine Privatperson eine Beschwerde eingereicht.
  • Die Wahlliste von Mitte-Rechts für den zweiten Wahlgang sei unrechtmässig.
  • Sie enthält mehr Namen als noch im ersten Wahlgang.
Ad

Eine Privatperson hat im Kanton Freiburg eine Beschwerde eingereicht. Dies gegen die Wahllisten von Mitte-Rechts für den zweiten Wahlgang in den Staatsrat von Ende November.

Die Listen von Mitte, SVP und FDP sind aus Sicht des Beschwerdeführers unrechtmässig. Dies weil sie mehr Namen aufweisen als noch im ersten Wahlgang. Die Beschwerde ging beim Kantonsgericht ein, wie Marc Valloton gegenüber der Zeitung «La Gruyère» am Donnerstag bestätigte.

Zweiter Wahlgang in Gefahr

Näheres zum Inhalt der Beschwerde gab Valloton nicht bekannt. Dies werde das Gericht tun, sobald es seinen Entscheid getroffen habe.

Kommt die Beschwerde durch, könnte der zweite Wahlgang Ende November wohl nicht stattfinden. Zu kurz wäre die Zeit, um neue Listen zu drucken und zu verteilen. Die Vorbereitungen für den zweiten Wahlgang laufen im Moment normal weiter.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtSVPFDP