Eine 20-Jährige steht wegen mehrerer Gewaltstraftaten vor Gericht. Sie verweigert die Aussage, weil ihr Verteidiger sie nicht angemessen verteidige.
Angeklagte Beschuldigte schweigt Gericht
Der Berufungsprozess findet ausnahmsweise nicht im Gebäude des Obergerichts, sondern in dem des Strafgerichts statt. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angeklagte wurde für die Straftaten schon zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt.
  • Nun findet das Berufungsverfahren vor dem Obergericht in Zug statt.
  • Die Beschuldigte schwieg beim Prozess, weil sie sich nicht angemessen verteidigt fühlte.
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Die mehreren Gewaltdelikten beschuldigte junge Frau hat sich am Donnerstag vor dem Zuger Obergericht nicht zu den Vorwürfen geäussert. Sie begründete dies damit, dass sie sich nicht angemessen verteidigt fühle und sich nicht auf den Prozess habe vorbereiten können.

Die 20-Jährige hatte das Gericht um einen anderen amtlichen Verteidiger gebeten, weil sie sich zweitklassig verteidigt fühle. Das Gericht lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass der Verteidiger Pflichten verletzt habe und die Verteidigung nicht effektiv sei.

Zu fünf Jahren Haft verurteilt

Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und an den Folgen einer Vergewaltigung. Sie hatte als 18-Jährige einen Bekannten mit einem Messer und zuvor als 17-Jährige einen Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt.

Das Strafgericht verurteilte sie im Februar 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung. Auch weitere Delikte wurden ihr angelastet, weshalb sie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten erhielt.

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