Berner Obergericht prüft Urteil gegen Bieler Laienprediger

Das Berner Obergericht prüft ab heute Mittwoch das Urteil gegen den Bieler Laienprediger Abu Ramadan. Der 70-jährige Libyer war erstinstanzlich wegen Betrugs und Rassendiskriminierung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht sah es im Juni 2022 für erwiesen an, dass Abu Ramadan den Behörden seiner Wohngemeinde Nidau Einkünfte aus der Organisation von Pilgerreisen verschwieg.
So habe er unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen. Zudem habe er 2017 an einer Freitagspredigt in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen. Eine Tonaufnahme der Predigt war durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangt. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf Ermittlungen auf.
Vorwürfe stets zurückgewiesen
Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sein amtlicher Verteidiger hatte vor der ersten Instanz einen Freispruch verlangt. Der Libyer habe mit seinen Aktivitäten innerhalb der islamischen Gemeinschaft keine Einkünfte erzielt. Bei den Geldflüssen zwischen Pilgern, ihm und den Reiseorganisatoren sei alles mit rechten Dingen zugegangen.
Der Beschuldigte kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe. Mittlerweile lebt er von der AHV und von Ergänzungsleistungen.
In der Vergangenheit reiste der Mann immer wieder nach Libyen, wo mehrere nahe Verwandte leben. Wegen der vielen Reisen sprachen ihm die Bundesbehörden 2017 den Asylstatus ab. Seither hält sich Abu Ramadan dank einer C-Bewilligung in der Schweiz auf.