Ein Berner Anwalt muss Gerichtskosten von total 25'500 Franken bezahlen, die ihm vom Bundesverwaltungsgericht auferlegt wurden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts gegen das entsprechende Betreibungsverfahren abgewiesen.
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Hier wurde der Entscheid gefällt: Das Bundesgericht Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem auf das Asylrecht spezialisierten Anwalt im Sommer 2018 in 17 Asylverfahren jeweils 1500 Franken Gerichtskosten auferlegt.
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Er hatte wegen der gemäss seiner Auffassung nach parteipolitisch einseitig festgelegten Spruchkörper in den 17 Fällen eine Revision beantragt.

Das Bundesverwaltungsgericht wertete dieses Vorgehen als rechtsmissbräuchlich. Es ziele auf die Blockierung des Rechtsmittelverfahrens ab. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In seiner Beschwerde machte der Anwalt geltend, dass die Betreibung gegen den Ordre public und damit die vorherrschende Rechtsordnung verstosse. Die ihm persönlich auferlegten Kosten seien eine Drohung und Disziplinierungsmassnahme. Sie dienten dazu, ihn mundtot zu machen und seien Teil einer missbräuchlichen Gesamtstrategie.

Das Bundesverwaltungsgericht entfremde das Verursacherprinzip bei den Kosten zu einem Zensur-, Druck- und Strafmittel, argumentierte der Anwalt laut Urteil des Bundesgerichts.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Es hat sie als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegen genommen. Entgegen der Ansicht der Anwalts, kommt es zum Schluss, dass weder seine Meinungsäusserungsfreiheit noch seine Wirtschaftsfreiheit verletzt worden seien. (Urteil 5A_84/2020 vom 13.1.2021)

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