Ein 27-Jähriger muss wegen vier Raubüberfällen teils ins Gefängnis. DNA gab es keine – dafür viele Indizien und ein Drogenproblem.
Volg
Der Beschuldigte hatte unter anderem den Volg in Meikirch BE überfallen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen vier Raubüberfällen ist ein Berner (27) zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
  • Zwei Taten gestand er, in zwei weiteren wurde er trotz Bestreiten für schuldig befunden.
  • Das Gericht sah viele Indizien: Gang, Linkshändigkeit, Vorgehensweise.
Ad

Ein 27-jähriger Berner ist vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen vier bewaffneter Raubüberfälle verurteilt worden.

Zwei davon – ein Überfall auf einen Volg in Meikirch und einen Tankstellenshop in Bern 2023 – hatte er gestanden. Er habe das Geld für seine Codein-Sucht gebraucht, berichtet die «Berner Zeitung». Der Stoff ist in Hustensirup enthalten.

In zwei Fällen nicht geständig – doch es gibt genügend Indizien

Die anderen beiden Taten, Überfälle auf denselben Volg in Kirchlindach Ende 2019 und Anfang 2020, bestritt er bei der Verhandlung.

Trotz fehlender DNA- oder Fingerabdruckspuren sprach das Gericht den Mann auch in diesen Fällen schuldig. Gerichtspräsident Jürg Christen erklärte: «Überwiegend viele Indizien sprechen für den gleichen Täter.»

gericht
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat den Beschuldigten zu drei Jahren Haft verurteilt.
Bern
Davon muss er neun Monate absitzen. (Symbolbild)
Gericht
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dazu zählten Gang, Statur, Körperhaltung, Linkshändigkeit, ähnliche Vermummung und das Vorgehen kurz vor Ladenschluss. Der Elektroschocker, mit dem die Überfälle in Kirchlindach verübt wurden, wurde nie gefunden.

Neun Monate muss er absitzen

Das Urteil: drei Jahre Freiheitsstrafe, davon neun Monate unbedingt. Der Antrag des Staatsanwalts hatte auf vier Jahre und neun Monate gelautet.

Hast du schon einmal etwas aus einem Laden gestohlen?

Ausschlaggebend für das mildere Urteil war, dass das eingesetzte Küchenmesser nicht als Waffe im rechtlichen Sinn gilt. Überdies konnte die Echtheit des Elektroschockers nicht nachgewiesen werden.

Das Gericht lobte zudem die Bemühungen des Angeklagten, sein Leben nach der Haft neu zu ordnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtWaffeHaftVolg