Zukünftig sollen alle Feriengäste in den Zuger Gemeinden eine einheitliche Beherbergungsabgabe von 3,5 Franken pro Nacht entrichten.
Der Kanton Zug hat den ersten Platz als attraktivster Firmenstandort dank einer Gewinnsteuersenkung zurück erobert. (Archivbild)
Für Übernachtungen von Gästen im Kanton Zug ist die Beherbergungsabgabe unabhängig von der Gemeinde gleich.(Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Feriengäste sollen in allen Zuger Gemeinden künftig dieselbe Beherbergungsabgabe zahlen. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Abgabe von 3,5 Franken pro Nacht vor. Davon sollen mindestens 2,45 Franken an Zug Tourismus gehen.

Der Rest erhält die lokale Tourismusorganisation. Seit 2015 können die Zuger Gemeinden die Abgabe selber im Rahmen von 0,9 Franken und 2 Franken festlegen.

Es gebe vier verschiedene Abgabehöhen, von denen vier unterschiedlich hohe Anteile an Zug Tourismus abgeliefert würden, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag publizierten Bericht an das Parlament. Dies sei für Übernachtungsgäste verwirrend.

Gesetzesrevision zur Vereinheitlichung

Der Regierungsrat schlägt deswegen in einer Gesetzesrevision vor, dass künftig er in einer Verordnung die Höhe der Abgabe festlegt und auch bestimmt, wie viel davon Zug Tourismus erhalten soll. Dabei werde er Rücksprache mit den Gemeinden und der Hotellerie Suisse Zugerland nehmen.

Mit den Mehrerträgen sollen die neue digitale Zug Card finanziert werden, welche den Gästen freie Fahrt auf dem Zuger ÖV-Netz sowie Rabatte gewährt. Die erste Lesung der Gesetzesänderung im Kantonsrat ist für den August vorgesehen.

Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Februar 2026 in Kraft treten.

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