Nach einem Streit mit einem Abwart postet eine Frau ein Video, in dem sie eine Puppe beleidigt. Nun wurde sie verurteilt – und zieht den Fall weiter.
Puppen
In ihrem Video beschimpfte die Beschuldigte eine Puppe, die offenbar einen Abwart im realen Leben verkörperte. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau stand vor Gericht wegen eines YouTube-Videos, in dem sie eine Puppe beschimpfte.
  • Hintergrund war ein Streit mit einem Abwart über die Nutzung einer Turnhalle.
  • Die Frau erwägt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
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Wegen Beschimpfung hat sich eine 45-jährige Frau am Montag vor dem Strafgericht Muttenz BL verantworten müssen.

Grotesk: Ihre Schimpftirade richtete sich gegen eine Puppe in einem Youtube-Video, das die Beschuldigte selbst hochgeladen hatte. Dies berichtet die «Basler Zeitung».

Realer Streit als Video-Vorlage

«Ich schimpfe mit der Puppe. Ich beleidige da keinen Menschen», verteidigte sie sich. Das Video, das sie inzwischen gelöscht hat, zeigte eine Puppe namens «Mike», die mehrfach als Idiot bezeichnet wird.

Der Hintergrund: Die Frau, die eine Kindertheatergruppe leitete, hatte einen Streit mit einem realen Abwart.

Dieser beschwerte sich, dass die Gruppe unerlaubt die Turnhalle nutzte und dort Chaos hinterliess.

Strafgericht Muttenz
Weil die Beschuldigte den Strafbefehl nicht akzeptierte, wurde der Fall vor dem Strafgericht in Muttenz verhandelt.
Smartphone mit YouTube, Laptop
Die 45-jährige Frau lud ein YouTube-Videos hoch,in dem sie eine Puppe namens «Mike» mehrfach als Idiot beschimpft (Symbolbild).
europäischer gerichtshof
Die Frau erwägt nun, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Kurz darauf veröffentlichte die Frau ihr Video, in dem es auch um einen Schlüssel und «Schikane» ging.

Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken und eine Busse von 300 Franken. Die Frau legte Einspruch ein.

Einzelrichter verschärft Bedingungen

Doch der Einzelrichter bestätigte die Strafe und verlängerte die Probezeit von zwei auf vier Jahre. «Die Frau hat ihre Uneinsichtigkeit demonstriert», erklärte er.

Die Frau hatte den Abwart wegen Verleumdung angezeigt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte eine Strafverfolgung ab. Nun überlegt sie, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Hast du früher mit Puppen gespielt?

Trotz des Urteils hat sie bereits ein neues Video veröffentlicht: Eine siebenbeinige Spinne als «Schulrat» erklärt, einen «IQ unter 2» zu haben, und wird mit einer Waffe bedroht.

Das Theater scheint also weiterzugehen.

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