Basler Tagesstruktur-Angebot neu gesetzlich einheitlich geregelt

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die gesetzliche Zusammenfassung der verschiedenen Aspekte und Angebote der familienergänzenden Tagesstrukturen und Ferienangebote abgesegnet.
Als Neuerung aufgenommen wurde die generelle Öffnung der Ferienangebote für Kinder, die eine Privatschule besuchen. Die gesetzliche Neuregelung war im Grossen Rat unbestritten. Er segnete die Teilrevision des Schulgesetzes mit 92 zu einer Stimme ab.
Bislang waren Privatschulkinder nur dann zugelassen, wenn die Ferienangebote nicht ausgebucht waren und die Eltern bereit waren, einen höheren Preis zu zahlen. Neu sollen die Tagesstrukturen in den Schulräten eine feste Vertretung erhalten.
Gesetzlich festgehaltene Änderungen
Grundsätzlich geht es darum, die bislang nur auf Verordnungsebene festgehaltenen Tagesstrukturen und Ferienangebote neu im Schulgesetz zu konkretisieren.
So wird gesetzlich explizit festgehalten, dass Kanton und Gemeinden bedarfsgerechte Tagesstrukturangebote bereithalten und mit einem pädagogischen Konzept betreiben. Zudem werden auf Primarstufe an mindestens zwölf Wochen Ferienangebote garantiert.
Grundlage für die Neuregelung waren fünf Vorstösse aus dem Grossen Rat.