Basel BS: Geraubtes peruanisches Kulturgut zurückgegeben

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Kultur hat einen präkolumbianischen Steinkopf an Peru zurückgegeben.
- Ort der Übergabe war das Autobahn-Zollamt Basel-Weil am Rhein.
- Das 2500 Jahre alte Relikt wurde an den peruanischen Botschafter übergeben.
Das Bundesamt für Kultur hat dem peruanischen Botschafter am Mittwoch in einem feierlichen Akt einen bedeutenden präkolumbianischen Steinkopf zurückgeben. Ort der Übergabe war das Autobahn-Zollamt Basel-Weil am Rhein. Da sei das geraubte Kulturgut konfisziert worden.
Es ist eine mürrische Fratze mit markanten Eckzähnen, die in der Zollhalle den Anwesenden entgegenblickte. Die Direktorin des Bundesamts für Kultur, Carine Bachmann, und der peruanische Botschafter, Luis Alberto Castro Joo, unterzeichneten die Rückgabe-Vereinbarung.
Es handle sich um ein mit 200 Kilogramm nicht nur gewichtiges, sondern um ein sehr bedeutendes Kulturgut. Genauer sei es ein rund 2500 Jahre altes Relikt aus der Chavín-Kultur. Eines, von denen es weltweit nur knapp 100 Exemplare gebe, wie der Chavín-Experte und Direktor des Historischen und Völkerkundemuseums St. Gallen, Peter Fux, sagte.
Diese Seltenheit mache aus dem Chavín-Kopf ein Hochrisiko-Objekt im Sinne des Kulturgütertransfergesetzes, sagte Bachmann. Die Schweiz handle nicht nur im Sinne dieses nach der Unidroit-Konvention entstandenen Gesetzes, sondern auch aufgrund eines bilateralen Restitutions-Abkommens.
Rechtsstreit um das Raubgut dauerte mehrere Jahre lang
Der Zufall will, dass es just im Jahr 2016 war, als die Mitarbeitenden des Autobahn-Zollamts einen Lieferwagen stoppten. Auf dessen Laderampe lag der unverpackte Kopf. Die Zöllner misstrauten den Ausführungen des Spediteurs, der den Kopf als ein nicht dem Gesetz unterworfenes Gut deklariert hatte. Sie ordneten eine Beschlagnahmung an, die 2017 von der Basler Staatsanwaltschaft verfügt wurde.
2018 wurde der Kopf nach einem Rechtsstreit mit dem nicht genannten Besitzer des Raubguts definitiv eingezogen. Darauf begann das Prozedere der genauen Identifizierung und der Absprache mit Peru, das sich bis 2023 hinzog.

Diese lange Zeit beeinträchtige die Freude des peruanischen Botschafters über die Rückgabe aber nicht. Er bezeichnete die Restitution als Meilenstein in der Kooperation der beiden Staaten Schweiz und Peru.
Weniger klar äusserten sich die Anwesenden über die Geschichte und die rechtlichen Folgen des Kunstraubs. Gebüsst wurde lediglich der Spediteur. Dieser soll den Auftrag gehabt haben, den Kopf in ein nicht genanntes Schweizer Museum zur Begutachtung zu fahren. Der deutsche Besitzer des Raubguts wird von den Schweizer Strafbehörden nicht behelligt, wie von der Basler Staatsanwaltschaft zu erfahren war.