Das Zollmuseum Gandria präsentiert Ausstellung mit beschlagnahmten, illegal eingeführten Objekten.
Zollmuseum
Zollmuseum in Gandria TI. (Archivbild) - KEYSTONE/PHOTOPRESS/Karl Mathis

Das Zollmuseum im Tessiner Gandria zeigt in einer neuen Ausstellung in die Schweiz geschmuggelte Waren, die gegen die Einfuhrbestimmungen verstossen. Die Schau wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen realisiert.

Ein Eisbärenfell mitsamt Kopf, Elfenbeinschnitzereien, ausgestopfte Schlangen und Orchideensuppen – solche und ähnliche Objekte zeigt das schweizerische Zollmuseum ab heute Sonntag im sogenannten «Kabinett des Grauens». Dieser Raum voller exotischer und ungewöhnlicher Objekte gehört zur Ausstellung «Artenschutz geht uns alle an», wie die Macher in einer Medienmitteilung schreiben.

Interaktives Spiel neben dem Gruselkabinett

Neben dem «Kabinett des Grauens» biete das Zollmuseum auch ein interaktives Spiel, ein Kinosaal und zwei rund zwei Meter lange Elefantenstosszähne.

Jedes Jahr beschlagnahmt das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) Waren, die gegen die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) verstossen. Dieses Abkommen schütze auf diese Weise über 40 000 gefährdete Arten, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Die neue Ausstellung in Gandria illustriere die verschiedenen Aspekte des CITES-Abkommens und sensibilisiere die Besucherinnen und Besucher für die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen und die wichtige Rolle des BAZG in diesem Bereich.

Strafen bei Verstoss gegen Einfuhrbestimmungen

Bei einem Verstoss gegen die Einfuhrbestimmungen werden nicht nur die Waren beschlagnahmt, sondern es drohen auch Bussen in der Höhe von 100 bis 1'000'000 Franken und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, heisst es im Mediencommuniqué abschliessend.

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