Ein Arbeitsloser nimmt eine Arbeit an und erhält die Differenz zwischen Lohn und Taggeldern. Die Kasse fordert die 16'000 Franken wegen eines Details zurück.
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Ein Arbeitsloser sprang ein und soll nun wegen eines kleinen Details 16'000 Franken zurückbezahlen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein älterer Arbeitsloser arbeitet und erhält die Differenz zwischen Lohn und Taggeldern.
  • Er arbeitete Teilzeit, obwohl im Vertrag 40 Stunden pro Woche festgeschrieben waren.
  • Die Unia forderte das Geld zurück, er hätte die Stunden einfordern müssen.
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Ein älterer Mann wurde kurz vor der Pensionierung entlassen. Da auch noch die Pandemie die Stellensuche erschwerte, erhielt er bis zum Renteneintritt Taggelder von der Arbeitslosenversicherung. Er nahm einen Job an, doch ein kleines Detail kam ihm beinahe sehr teuer zu stehen.

Ein Personaldienstleister bot ihm einen Job an, der «herausfordernd» gewesen sei, erzählt der Mann dem «Beobachter». Da er ihn interessiert habe, habe er angenommen.

So arbeitete er zehn Monate lang für eine Nahrungsmittelfirma, zuerst Vollzeit, dann Teilzeit nach Bedarf. Mehrmals wird der Einsatz verlängert.

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Ein älterer Arbeitsloser nahm eine befristete Stelle an. Da der Lohn tiefer als die Taggelder war, erhielt er 16'000 Franken. (Symbolbild)
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Die Unia fordert das Geld zurück, da er trotz eines Vollzeit-Vertrags Teilzeit nach Bedarf arbeitete. (Symbolbild)
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Der Mann kritisiert, dass ihm nie gesagt worden sei, dass er die Stunden und den entsprechenden Lohn hätte einfordern müssen. (Symbolbild)

Der Mann meldet alles korrekt der Unia-Arbeitslosenkasse und erhält die Differenz zwischen Lohn und Taggeldern – insgesamt 16'000 Franken. Und diesen Betrag forderte die Unia dann zurück.

Denn im Arbeitsvertrag war ein Wochenpensum von 40 Stunden festgelegt, argumentiert die Arbeitslosenkasse. Der Mann hätte dies anbieten und den vollen Lohn einfordern müssen.

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Der Arbeitslose hingegen sagt, dass mündlich vereinbart worden sei, dass die Einsätze nach Bedarf erfolgen. Er verpasste es, die Rückforderungs-Verfügung anzufechten und ersuchte um Erlass der Forderung. Das Gesuch wurde aber abgelehnt.

Er nennt die Forderung von 16'000 Franken eine «Strafzahlung». Seine Einsatzbereitschaft und sein Einsatzwille hätten sich in keinster Weise gelohnt.

Er macht der Kasse Vorwürfe, sie hätte ihn informieren können, dann wäre der Vertrag angepasst worden. Und auch dem Personaldienstleister: Dieser habe ihm gesagt, der Vertrag sei Standard.

Unia krebst zurück

Der Personaldienstleister weist die Vorwürfe zurück: Man bedauere die Situation, sei aber «in keiner Weise für diese Umstände verantwortlich». Der Arbeitnehmer habe nie mitgeteilt, dass er zu wenig arbeite.

Anders reagiert die Unia, sie hebt die Rückforderung auf, als der «Beobachter» nachfragt: Sie sieht ein, dass der Mann nie informiert worden sei, dass er die vertraglich festgelegten Stunden einfordern müsse. Da er keine Einsprache erhoben habe, habe man den «Fehler» nicht früher bemerkt.

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