Anklage gegen Auftragskiller im Fall Ignaz Walker erhoben

Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall Walker zieht weitere Kreise, denn der Auftragsmörder wird erneut angeklagt.
- Hintergrund sind seine Aussagen in der «Rundschau», mit denen er Ignaz Walker entlastete.
Falsche Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege: Das wirft der ausserordentliche Urner Staatsanwalt dem verurteilten Auftragsschützen im Fall des ehemaligen Barbetreibers Ignaz Walker vor. Gegen den Kroaten wurde Anklage vor dem Landgericht Uri erhoben.
Staatsanwalt André Graf beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten, wie er am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Die Anklage hatte er am 28. Dezember eingereicht. Graf bestätigte damit eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».
Achteinhalb Jahre Haft
Der Auftragsschütze wurde 2012 rechtskräftig verurteilt, 2010 auf die Ex-Frau des Erstfelder Barbetreibers geschossen zu haben. Das Urner Landgericht verhängte gegen ihn achteinhalb Jahren Haft.
Im Gefängnis änderte er seine Aussagen und sagte in der «Rundschau» von SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.
Einstellung bemängelt
Der Kanton Uri setzte in dem Fall Graf als ausserordentlichen Staatsanwalt ein, der unter anderem ein Verfahren gegen den Auftragsschützen prüfte. Er stellte es aber ein.
Diese Einstellungsverfügung wurde darauf vom ausserordentlichen Oberstaatsanwalt Alexandre Vonwil bemängelt. Grund war, dass der Angeklagte die Aussagen gegenüber dem Fernsehen gemacht und später bei der Zeugenbefragung vor Obergericht bestätigt hatte.
Graf, der mittlerweile pensioniert ist und auf Ersuchen der Urner Staatsanwaltschaft den Fall noch betreut, sagte, wegen der Aussage bei der Zeugenbefragung hätte man eine Anklage in der Tat schon vorgängig in Betracht ziehen können. Das werde nun nachgeholt.
Rolle der Medien
Das Bundesgericht bestätigte im Dezember die Verurteilung des Barbetreibers zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Mit dem Bundesgerichtsurteil ist der Fall Walker juristisch abgeschlossen, nicht aber für die Urner Regierung.
Der Medienwissenschaftler Vinzenz Wyss soll die Berichterstattung über den Fall des verurteilten Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker unter die Lupe nehmen. Der Urner Regierungsrat hat den Journalistikprofessor mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt.