Am Zürcher Sozialversicherungsgericht wird neu ein Vorschuss fällig

Seit Jahren leidet das Zürcher Sozialversicherungsgericht unter einem Pendenzenberg. Der Kantonsrat will diesen abbauen - allerdings nicht nur, indem neue Stellen geschaffen werden. Er hat deshalb am Montag entschieden, eine neue Hürde für Beschwerden einzuführen.
Künftig wird für die Behandlung einer Beschwerde ein Vorschuss von 1000 Franken fällig. 109 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten für diese Massnahme - gegen den Willen des Regierungsrates. Die zweite Lesung findet in etwa vier Wochen statt.
Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) sagte, sie sei grundsätzlich gegen weitere Hürden, welche die Bürgerinnen und Bürger von einem Gang ans Gericht abhalten sollen. «Es gibt schon genügend Einschränkungen.»
Keinen Rekurs einlegen kann, wer nicht in der Schweiz wohnt, Kosten aus einem anderen Verfahren offen hat, und wer zahlungsunfähig ist.
Gegen eine weitere Massnahme, die den Pendenzenberg abbauen soll, hat der Regierungsrat hingegen weniger einzuwenden. Künftig sollen die Richter auch bei Fällen mit höherem Streitwert alleine entscheiden können. Bisher lag die Grenze, ab dem ein Dreier-Gremium notwendig wurde, bei 20'000 Franken. Neu liegt diese Grenze bei 30'000 Franken. Für die Entscheide braucht es also weniger Personal, was den Betrieb effizienter machen sollte.
Das Sozialversicherungsgericht entscheidet über Beschwerden und Klagen im Bereich der Sozialversicherungen, es entscheidet also beispielsweise über Beschwerden gegen die IV oder die Arbeitslosenversicherung.