Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion mit 95 zu 37 Stimmen überwiesen. Bisher gibt es jeweils im Dezember zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe.
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Das Aargauer Parlament. - Keystone
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Die Aargauer Gemeinden sollen einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen können.

Der Grosse Rat hat am Dienstag, 25. April 2023, eine entsprechende Motion mit 95 zu 37 Stimmen überwiesen.

Der Regierungsrat muss nun das kantonale Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz des Bundes anpassen.

Wenn diese Anpassung auf dem Tisch liegt, wird das Parlament erneut entscheiden. Grüne und EVP sowie Teile der SP lehnten die Motion ab.

Neben zwei Adventssonntagen soll ein weiterer Verkaufssonntag möglich sein

Gemäss Regierungsrat sollen die Geschäfte weiterhin an zwei Adventssonntagen ohne besondere Bewilligung geöffnet haben dürfen.

Die Gemeinden sollen künftig also einen weiteren Verkaufssonntag melden oder beantragen können.

Grossräte der SVP, FDP, Mitte, SP, Grüne und EVP hatten die Motion eingereicht. Die heutige Praxis schränke die Gemeinden stark ein, hiess es.

Es gebe verschiedene andere regionale oder lokale Besonderheiten, Traditionen und Festivitäten, die ausserhalb der Adventszeit stattfänden und eine Sonntagsöffnung der Verkaufsgeschäfte ausnahmsweise rechtfertige.

Keine bewilligungsfreien Verkaufssonntage an Feiertagen

Die Gemeinden sollen laut Regierungsrat nicht zu einem dritten Verkaufssonntag verpflichtet werden.

Es könnten keine bewilligungsfreien Verkaufssonntage beantragt werden, welche auf einen hohen Feiertag fielen (Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Bundesfeiertag und Weihnachten).

Das Aargauer Volk hatte im Juni 2010 in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt.

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