

Aargauer Obergericht zwingt Mutter zur Impfung ihres Kindes

Das Wichtigste in Kürze
- Das Aargauer Obergericht verpflichtet eine Mutter, ihr Kind impfen zu lassen.
- Die Eltern des Jungen teilen sich das Sorgerecht und sind sich in der Impffrage uneinig.
Eine Mutter im Kanton Aargau wird vom Obergericht dazu verpflichtet, ihr Kind gegen diverse Krankheiten und Bakterien impfen zu lassen. Dabei geht es um Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Sollte die Mutter ihr Kind im Vorschulalter nicht impfen, droht ihr eine Busse von bis zu 10'000 Franken. Das geht aus einem Entscheid des Familiengerichts hervor.
Eltern teilen sich Sorgerecht
Der Grund für den «Impfzwang» ist ein Antrag des Vaters. In diesem fordert der Mann, dass das Familiengericht die Entscheidung von Gesundheitsfragen für seinen Sohn treffen soll. Er und die Mutter teilen sich das Sorgerecht und sind sich bezüglich der Impfungen uneinig.
Nachdem sich das Familiengericht zugunsten des Vaters ausgesprochen hatte, zog die Mutter weiter ans Obergericht. Dort folgte jedoch die nächste Niederlage.

Das Gericht begründet, die Beschwerde der Mutter sei eine «ausufernde generelle Kritik an den verschiedenen Impfungen». Im Fall gehe es jedoch um mögliche Unverträglichkeiten ihres Sohnes.
Impfung sei Körperverletzung
Die Mutter argumentierte, dass die Impfung eine Körperverletzung darstelle und führte einige Nebenwirkungen und Risiken auf. Zudem sei der Verzicht auf eine Impfung erst eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn es ein Impf-Obligatorium gäbe.
Dieses Argument bezieht sich auf einen Leitentscheid des Bundesgerichts. Laut diesem soll sich die Kindesschutzbehörde an den Empfehlungen des BAG orientieren. Von diesen dürfe nur abgewichen werden, wenn sich die Impfung in einem konkreten Fall nicht mit dem Kindeswohl verträgt.

Der zuständige Kinderarzt fand beim gemeinsamen Sohn jedoch keine Gründe gegen eine Impfung.
Vater will Impfungen
Der Vater hat für die Argumente der Mutter kein Verständnis. Sie präsentiere «einfach eine andere, nicht herrschende Meinung vorwiegend aus dem alternativmedizinischen Segment», wird er von der Zeitung zitiert.
Nach der vom Obergericht abgewiesenen Beschwerde muss die Mutter ihren Sohn nun impfen lassen. Zudem muss sie die Verfahrenskosten sowie die des Anwalts des Vaters begleichen.