Ein 78-Jähriger steht in Zürich wegen dem mutmasslichen Mord an einer Villenbesitzerin in Küsnacht ZH vor dem Obergericht. Erneut wies er die Vorwürfe zurück.
Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem 78-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 1997 eine Villenbesitzerin getötet zu haben.
  • Der Italiener streitet jedoch alle Vorwürfe vehement ab.
  • Bei einem Überfall des Beschuldigten im Jahr 2018 fand die Polizei seine DNA.
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Vor dem Zürcher Obergericht hat der 78-jährige Beschuldigte am Montag verneint, Anfang Juli 1997 in Küsnacht ZH eine fast 87-jährige Villenbesitzerin getötet zu haben. Er sei vielmehr ihr Liebhaber gewesen. Die Verteidigerin verlangte einen Freispruch.

Für die Gesellschaft «bin ich ein Krimineller», aber er habe nie körperliche Gewalt angewandt, versicherte der Mann. Er ist im Laufe der Jahre in mehreren Ländern wegen Raub- und Gewaltdelikten verurteilt worden. Wiederholt entwich er aus dem Strafvollzug.

Gleiche Darstellung wie im November 2021

Wie schon im November 2021 vor dem Bezirksgericht Meilen erzählte der Italiener auch vor Obergericht, er habe als damals 54-Jähriger mit der betagten Frau auf deren Wunsch eine Sado-Maso-Beziehung gehabt, für die sie ihn grosszügig bezahlt habe.

Sie habe ihn, der in Italien lebte, monatlich ein, zwei Mal zu sich bestellt. Er sei jeweils für einen oder zwei Tage geblieben. Dabei habe er ihr auch im Haushalt geholfen.

Küsnacht ZH
Blick auf Küsnacht ZH am Zürisee. - Keystone

In den neun Monaten ihres Verhältnisses habe sie ihm insgesamt rund 300'000 Franken gegeben, dazu habe sie ihm ein teures Auto und eine wertvolle Uhr geschenkt. «Sie konnte sich das leisten». Im Gegenzug habe er «Licht und Wärme in ihr Leben gebracht», sagte der Beschuldigte. Die Vermögensverwalterin hatte allerdings keine entsprechenden Konto-Bewegungen festgestellt.

Von Mord erst Jahre später erfahren

Ende Juni 1997 sei er zum letzten Mal bei ihr gewesen. Dann habe er nichts mehr von ihr gehört. Von ihrem Tod will er erst Jahre später im Rahmen des aktuellen Verfahrens erfahren haben.

Zu diesem Verfahren kam es, nachdem er 2018 in Thun einen Bijouterieüberfall verübt hatte. Die dort gefundenen DNA-Spuren stimmten mit jenen damals in Küsnacht sichergestellten Spuren überein. Zuvor hatten die Ermittler 21 Jahre lang keine Übereinstimmung gefunden.

Mord vom 4. Juli 1997

Am 4. Juli 1997 war beim Notruf in Zürich ein Anruf eingegangen, der am Obergericht abgespielt wurde. In gebrochenem Englisch nannte ein Mann undeutlich eine Adresse in Küsnacht, wo eine ältere Frau Hilfe benötige. Der Beschuldigte bestritt, der Anrufer zu sein.

Die Sanitäter fuhren zwar hin, entfernten sich aber wieder, als auf ihr Klingeln niemand reagierte. Die Tote wurde am folgenden Tag gefunden. Die Frau war zusammengeschlagen, mit Schuhbändeln und Stücken einer Wäscheleine gefesselt und dann schwer verletzt liegengelassen worden.

Ambulanz
Ein Fahrzeug der Schutz und Rettung fährt in die Einfahrt der Ambulanz im Stadtspital Triemli Zürich (Symbolbild). - Keystone

Laut den Gerichtsmedizinern starb sie einen langsamen, qualvollen Tod. Auf dem Fesselungsmaterial, einer Schere und auf der Jacke des Opfers fanden sich DNA-Spuren, die lange nicht zugeordnet werden konnten.

Italiener wegen Mord zu 13 Jahren Haft verurteilt

Das Bezirksgericht Meilen hatte den Italiener im November 2021 wegen Mordes zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu den sieben Jahren vom Juwelierüberfall in Thun verurteilt. Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung dieses «guten Urteils». Die «frappant arrogante Kaltschnäuzigkeit» des Beschuldigten sei schwer zu ertragen. «Das beelendet mich», sagte der Ankläger.

Die Verteidigerin verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Erstens handle es sich bei der Tat nicht um Mord, sondern allenfalls um versuchten Raub - der längst verjährt wäre - und zweitens sei ihr Mandant nicht der Täter.

Der Täter habe zudem das Opfer verlassen, als es noch lebte und die Ambulanz gerufen. Es sei also kein Tötungswillen vorhanden gewesen. Dass die DNA des Beschuldigten festgestellt worden sei, beweise gar nichts. Seine Aussagen seien glaubhaft, authentisch und kämen «von Herzen».

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