Anfang Juni 2020 forderte eine unbekannte Täterschaft die Kassierer zweier Schaffhauser Vereine, auf Geldbeträge zu überweisen.
Schaffhauser Polizei
Schaffhauser Polizei. (Symbolbild) - keystone
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Die beiden Kassierer zweier Schaffhauser Vereine bekamen Anfang Juni 2020 E-Mail-Nachrichten von den Vereinspräsidenten mit der Aufforderung, Geldbeträge auf ein Konto im Ausland zu überweisen. Aufgrund der Schreibweise wurden die beiden Vereinskassierer misstrauisch und fragten beim jeweiligen Vereinspräsidenten telefonisch nach, ob er einen entsprechenden Auftrag erteilt habe, was sich als falsch herausstellte.

In Wirklichkeit stammten die E-Mail-Nachrichten nicht von den Vereinspräsidenten, sondern von Betrügern, wie eingeleitete Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben. Diese sind im Gange.

Die Schaffhauser Polizei empfiehlt bei Überweisungsaufforderungen von Vereinspräsidenten per E-Mail-Nachrichten ein gesundes Misstrauen walten zu lassen. Sie rät die E-Mail-Adresse des «auffordernden Vereinspräsidenten» händisch einzutippen, um zu evaluieren, ob Betrüger am Werke sind oder nicht, und nicht automatisch auf eine derartige E-Mail-Aufforderung zu antworten.

Zudem ist es ratsam mündlich bzw. telefonisch eine Auftragsbestätigung einzuholen. Die Schaffhauser Polizei stellt fest, dass die Täterschaft ihr gesammeltes Internetwissen über einen Verein gezielt einsetzt und meist sehr viel über diesen und seine Mitgliedschaft weiss.

Die Betrüger gehen dabei sehr professionell vor. Sie suchen im Internet nach den Namen von Vorstandsmitgliedern und VereinskassierInnen. Diese Betrugsmasche weist starke Aehnlichkeiten zum bekannten «CEO-Betrug» auf.

Definition «CEO-Betrug»:

Diese Betrugsmasche wird in der ganzen Welt angewandt. Die Täterschaft kontaktiert den Angestellten eines multinationalen Unternehmens (oder irgendeiner anderen Firma) und gibt sich als Präsident, Vorsitzender, CEO oder dergleichen aus.

Die Täterschaft gibt vor, sie brauche Hilfe in einer dringlichen und vertraulichen Angelegenheit. Es gehe darum, eine gewisse Summe auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

In der Regel fallen Begriffe wie Steuerprüfungen oder Kauf eines Unternehmens im Ausland. Der Kontakt gestaltet sich via E-Mail oder Telefon. Manchmal wird auch ein (angeblicher) Anwalt ins Spiel gebracht, der (angeblich) die Überweisungsmodalitäten regelt.

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