In der Nacht von Freitag dem 14. auf Samstag dem 15. Februar, war ein Personenwagenlenker mit 74 km/h über der Tempolimite unterwegs.
Raser Tempolimite
Ein Raser wurde mit 74 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Autofahrer befand sich mit 124 km/h auf einer Strecke mit der Tempolimite 50 km/h.
  • Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist dies ein Raserfall.
  • Der Lenker des Autos hat keinen gültigen Führerausweis besessen.
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Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 124 km/h. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 50 km/h zulässig. Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.

Der Lenker, ein 39-jähriger Italiener, war zudem nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ein entsprechendes Verfahren gegen den Lenker eröffnet.

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