Bütschwil SG: Mit vereisten und beschlagenen Scheiben unterwegs

Um eine Anzeige zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden. Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden.
Sind die Seitenspiegel genügen enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen. Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, müssen zudem Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis befreit werden.
Herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken. Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.