Die Schweiz und Mexiko schliessen ein Abkommen über Film-Koproduktionen und zum Kulturgütertransfer.
Das Abkommen verbessert die Vertriebsmöglichkeiten im Bereich Film.
Das Abkommen verbessert die Vertriebsmöglichkeiten im Bereich Film. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz und Mexiko schliessen zwei Abkommen ab.
  • Damit werden Film-Koproduktionen und der Kulturgütertransfer gesichert.
Ad

Zwischen der Schweiz und Mexiko gilt seit Mittwoch ein Abkommen über Film-Koproduktionen. Ebenfalls in Kraft getreten ist ein Abkommen der beiden Staaten zum Kulturgütertransfer.

Im Rahmen des Abkommens zu Film-Koproduktionen produzierte Filme profitierten von besseren Vertriebsmöglichkeiten in den beiden Ländern, schrieb das Bundesamt für Kultur (BAK) am Mittwoch. Ebenso erleichtert es die Finanzierung von Gemeinschaftsproduktionen.

Mexiko ist nach Kanada das zweite Land ausserhalb Europas, mit dem die Schweiz ein solches Film-Koproduktionsabkommen geschlossen hat. Weitere Abkommen dieser Art hat sie mit Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich sowie mit Luxemburg und der französischen Gemeinschaft von Belgien.

Ebenfalls seit Mittwoch in Kraft ist das Abkommen zum Kulturgütertransfer zwischen der Schweiz und Mexiko. Es regelt unter anderem den Informationsaustausch und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern.

In Mexiko sind namentlich archäologische Funde von der Vorgeschichte bis in die Zeit um 1500 von Raubgrabungen und illegalem Handel betroffen. Ähnliche Abkommen hat die Schweiz mit Italien, Griechenland, Kolumbien, China, Zypern und Peru.

Die beiden Abkommen mit Mexiko unterzeichneten Kulturminister Alain Berset und seine mexikanische Amtskollegin Maria Cristina Garcia Cepeda im vergangenen Jahr in Mexiko.

Ad
Ad