Vorbeugen ist besser als heilen

Es tropft und fliesst durch undichte Leitungen, dringt durch jede Ritze und bei Unwetter leider auch mal durch geschlossene Fenster und Türen. Die Wasserversicherung GVB Aqua sorgt dafür, dass dann wenigstens Ihr Geldbeutel unversehrt bleibt.
Damit es nämlich gar nicht erst zum Schaden kommt, kann man selbst einiges dazu beitragen, erklärt André Ryf, technischer Kundenberater bei der GVB Privatversicherungen AG. «Um es mit einem Beispiel zu erklären: Ein Haus ist ein bisschen wie ein Mensch. Zu uns selbst schauen wir ja auch gut und gehen zur Vorsorge, bei Krankheit oder Unfall zum Arzt. Ähnlich sollte man das auch bei seinem Haus handhaben.» Es empfehle sich, Prävention ernst zu nehmen und insbesondere bei sichtbaren Schäden – wie fehlenden Ziegeln oder beschädigten Fugen im Badezimmer – mit einer Fachperson Kontakt aufzunehmen und sofort zu handeln. Noch bevor Wasser irgendwo eindringen und grösseren Schaden anrichten könne.
Sichtbare Schäden ernst nehmen
Auch lohne es sich, gerade die Nassbereiche immer gut zu prüfen. «Wenn durch eine defekte Fuge zwischen den Badezimmerplättli Wasser eindringen kann, merkt man davon lange Zeit nichts. So kann sich beispielsweise Schimmel bilden und dessen Bekämpfung wird dann weitaus umfangreicher, als wenn man die betroffene Fuge zeitnah hätte flicken lassen.» Um beim Beispiel des Menschen zu bleiben: je schneller man eine sich abzeichnende Krankheit behandelt, desto besser! Das gilt übrigens auch für Mietende: Sichtbare Schäden sollten so schnell wie möglich der Vermietung gemeldet werden, sonst könnte diese – bei späteren Folgeschäden – die Mietenden dafür mitverantwortlich machen.
Undichte Leitungen
«Dann gibt es natürlich auch Unfälle, die plötzlich und unerwartet geschehen. Das kann beispielsweise ein Sturm- oder Hagelschaden sein oder auch ein Rohrbruch, eine undichte Leitung», führt Ryf weiter aus. «Stellen Sie sich vor: Sie kommen nach Hause und Ihr Wohnzimmer steht unter Wasser. Der Parkettboden und auch viele Möbel sind durchnässt. Eine häufige Schadensursache dafür sind undichte Leitungen.» Die Behebung des Lecks erfordere vielfach bauliche Massnahmen, die ein Gebäude gar für längere Zeit unbewohnbar machen könnten. «Des Weiteren kann ein Rückstau aus der Kanalisation gerade im Bad oder in der Küche zu einem erheblichen Schaden mit hohen Folgekosten führen.
Umfassend geschützt
Deshalb empfiehlt André Ryf, sich gut zu informieren, welche Schäden durch die obligatorische Gebäudeversicherung im Kanton Bern gedeckt sind und für welche Situationen sich eine freiwillige Zusatzversicherung wie die GVB Aqua empfehle. Als Faustregel gelte: In der obligatorischen Grundversicherung sind Schäden gedeckt, die durch ebenerdig von aussen in das Gebäude eingedrungenes Oberflächenwasser entstehen, wenn dieses durch Öffnungen eingedrungen ist, die für den ordentlichen Gebrauch des Gebäudes nötig sind (Türen, Fenster etc.). Die Ursache für diese Schäden sind somit anhaltender Niederschlag, Überschwemmung oder Hochwasser. Für andere Wasserschäden hingegen, also die beispielsweise durch Undichtigkeit, Frost, Rückstau, Grund- und Hangwasser entstehen, ist die Zusatzdeckung GVB Aqua empfehlenswert». Denn, auch wenn man gut zu seinem Haus oder seiner Wohnung schaue, könne unverhofft etwas passieren. «So wurde uns letzthin ein Schaden gemeldet, bei dem eine Katze durchs Öffnen des Wasserhahns die Wohnung geflutet hatte – der Schaden, den die Bewohnerin erst am Abend bei ihrer Rückkehr entdeckte, dürfte sich im Bereich von mehreren zehntausend Franken bewegen.» Glück im Unglück: hier wurde rechtzeitig GVB Aqua abgeschlossen.