Ihre Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Kristina Hänel war gegen den früheren Paragrafen 219a StGB vorgegangen.
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Die Ärztin Kristina Hänel. Foto: Boris Roessler/Archiv - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verfassungsbeschwerde von Kristina Hänel gegen Paragraf 219a ist gescheitert.
  • Die Ärztin wurde 2017 verurteilt, weil sie online über Abtreibungen informiert hat.
  • Im letzten Jahr hat der Deutsche Bundestag Paragraf 219a aufgehoben.
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Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel's Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch ist gescheitert. Da keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, sehe der Richter auch kein Rechtschutzbedürfnis für die Ärztin.

Im Jahr 2017 wurde Kristina Hänel erstmals vom Giessener Amtsgericht verurteilt. Auf ihrer Website informierte sie über Abtreibungen, die sie in ihrer Praxis durchführte. Paragraf 219a stelle die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche damals noch unter Strafe.

Kristina Hänel reicht 2021 Verfassungsbeschwerde ein

Vier Jahre später folgte die Verfassungsbescherde gegen ihre Verurteilung und den entsprechenden Paragrafen. Dieser wurde im vergangenen Sommer vom Bundestag aufgehoben, erklärt die «Frankfurter Allgemeine Zeitung».

Damit nicht genug, wurden alle noch laufende Verfahren eingestellt. Vormals getroffene Verurteilungen wurden aufgehoben – auch die von Hänel. Laut Gericht gelte die Ärztin als rehabilitiert.

Nichtsdestotrotz hatte die Ärztin an ihrer Verfassungsbeschwerde festgehalten.

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