Flugbetrieb nach Räumung in Airport München läuft wieder

Das Wichtigste in Kürze
- Weil ein Fluggast unkontrolliert in einen Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen gelangt ist, hat die Polizei am Dienstagmorgen mehrere Terminalbereiche geräumt.
Betroffen waren das Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1. Nach etwa zweieinhalb Stunden teilte ein Flughafensprecher mit, dass die gesuchte Person nach Angaben der Bundespolizei gefasst sei. Rund eine Stunde später gaben die Beamten alle Flughafenbereiche wieder frei.
Wegen der Räumung sind inzwischen rund 130 Starts und Landungen abgesagt worden. Darüber hinaus kam es am Dienstag zu erheblichen Verspätungen, wie der Flughafen mitteilte. «Passagiere müssen über den ganzen Tag mit Beeinträchtigungen im Luftverkehr rechnen.» Passagiere sollten sich bei ihrer Airline über den aktuellen Status ihres Fluges informieren.
Insgesamt waren am Dienstag etwa 1200 Starts und Landungen am zweitgrössten Flughafen in Deutschland geplant. Im Schnitt seien an einem solchen Tag dort etwa 120.000 Passagiere unterwegs.
Auslöser für den Polizeieinsatz war den Angaben nach ein Passagier, der ersten Erkenntnissen zufolge aus einem sogenannten nicht sicheren Drittstaat am Terminal 2 angekommen war. Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen, erklärte der Flughafensprecher. Daraufhin leitete die Bundespolizei nach eigenen Angaben «gefahrenabwehrende Massnahmen» gemäss EU-Gesetzesvorgaben ein.
Alle Menschen aus den betroffenen Terminalteilen mussten noch einmal kontrolliert werden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Das Terminal 1 wurde ebenfalls teilweise geräumt, weil man dorthin mit einem Bus gelangen kann. Der Flughafen verteilte Wasser in den betroffenen Gebäudeteilen und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen und via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.
Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.
Der Flughafen verteilte anschliessend freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Massnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18). Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Massnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.