Rückkehr in den Beruf vorausplanen

Das Wichtigste in Kürze
- Wer einen Angehörigen pflegt, muss oft seine berufliche Situation verändern.
Das kann zum Beispiel bedeuten, in Teilzeitarbeit zu wechseln oder auf Nachtschichten zu verzichten.
In diesem Zuge sollten sich Arbeitnehmer Gedanken über ihre Rückkehr zum alten Arbeitsmodell machen, rät die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) in einer zum Thema. Denn: Angehörigenpflege ist oftmals eine zeitlich begrenzte Verpflichtung. Berufstätige, die Familienmitglieder pflegen, sollten daher frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären, ob es grundsätzlich ein Rückkehrrecht in das alte Arbeitsmodell gibt, und wie die Rückkehr genau aussehen kann.
Darüber hinaus rät die Initiative zu prüfen, ob aufgrund der Pflegesituation gewährte Sonderregelungen - zum Beispiel kein Arbeiten in Wechselschicht - zurückgenommen werden, sobald die Anspruchsgrundlage wegfällt. Konkrete Vorab-Regelungen schaffen Klarheit für alle Beteiligten.