Die AfD wehrt sich gegen die offizielle Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Ein Urteil konnte das zuständige Gericht am Mittwoch jedoch nicht fällen.
Gesetzbuch auf Tisch Gericht
Entgegen der Planung kam es am Mittwoch nicht zum Urteil im AfD-Berufungsprozess in Münster (D). - keystone

Nach zwei Verhandlungstagen wird das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Berufungsverfahren im Streit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch am Mittwoch noch keine Urteile verkünden. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch offen. Das teilte das Gericht am Abend mit.

Gericht kann Programm nicht beenden

Nach wiederholten Beratungen des 5. Senats nach zahlreichen Anträgen durch die AfD hatte das Gericht das Programm für die mündliche Verhandlung auch am zweiten Tag nicht beenden können. Weitere Termine hatte das OVG nicht eingeplant.

In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

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