Nach einer Fehlgeburt sollen betroffene Frauen in Frankreich künftig besser betreut werden.
Frankreichs Nationalversammlung
Frankreichs Nationalversammlung - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankschreibung mit Lohnausgleich und bessere psychologische Hilfe geplant.
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Die Nationalversammlung verabschiedete in der Nacht zu Donnerstag einen Gesetzentwurf, der eine Krankschreibung mit sofortigem Lohnausgleich vorsieht. Bislang galten bei einer Krankschreibung nach einer Fehlgeburt die üblichen drei Karenztage, für die es keinen finanziellen Ausgleich gibt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Senat verabschiedet werden.

Frauen sollen nach einer Fehlgeburt künftig auch einfacher psychologische Hilfe bekommen. Die Überweisung an einen Psychologen können künftig auch Hebammen ausstellen, nicht nur Ärzte. Die regionalen Gesundheitsbehörden sollen Betroffene systematisch auf Hilfsangebote aufmerksam machen.

Den Vorschlag eines dreitägigen Sonderurlaubs im Fall einer Fehlgeburt lehnte die Nationalversammlung ab. Eine Krankschreibung sei angemessener, «um die Vertraulichkeit gegenüber dem Arbeitgeber zu gewährleisten», sagte Gesundheitsminister François Braun.

Eine Fehlgeburt werde «zu Unrecht banalisiert», sagte die Abgeordnete der Regierungsmehrheit, Sandrine Josso. Ein Viertel aller Schwangerschaften ende mit einer Fehlgeburt, jede zehnte Frau sei im Lauf ihres Lebens davon betroffen, betonte sie.

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