Eine 43-jährige Mutter wurde vom Amtsgericht Trier zu einer Geldstrafe verurteilt. Über Jahre hat sie ihre zwei Töchter geschlagen und unter Druck gesetzt.
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Eine Mutter musste sich wegen physischer Gewalt vor dem Amtsgericht Trier behaupten. - Keystone

Eine Mutter aus dem Kreis Trier-Saarburg stand vor Gericht, weil sie über Jahre hinweg ihre Töchter körperlich misshandelt haben soll. Das Amtsgericht Trier verurteilte die 43-Jährige zu einer Geldstrafe von umgerechnet 7585 Franken.

Während des Prozesses zeigte sich die Mutter laut «Volksfreund» emotional und bestritt die Vorwürfe vehement. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen der Töchter glaubwürdig sind.

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Das Gericht verhängte für die 43-jährige Mutter eine Geldstrafe. - Depositphotos (Symbolbild)

Die Richterin betonte in ihrer Urteilsverkündung, dass es sich nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um wiederholte Gewaltakte handelte. Die Mädchen hätten in ihren Aussagen keine Übertreibungen gezeigt, sondern sogar eigene Fehler eingeräumt.

Töchter berichten von Streit und Übergriffen

Die heute 16 und 18 Jahre alten Töchter mussten nicht erneut vor Gericht aussagen, stattdessen wurden ihre Videoaussagen gezeigt. Die ältere Tochter berichtete ausführlich von den wiederholten Streitereien und körperlichen Übergriffen durch die Mutter.

Besonders belastend schilderte sie einen Vorfall, bei dem ihre Mutter sie beim Fahrradfahren am Hals gepackt habe. Auch von Schlägen mit einem Gürtel und dem Kopf auf die Tischplatte wurde laut «SWR» berichtet.

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Anders als die Verteidigung der Mutter hielt die Richterin die Aussagen der Schwestern für glaubwürdig. - Depositphotos (Symbolbild)

Die jüngere Schwester bestätigte diese Schilderungen und zeigte sich im Video sichtlich mitgenommen. Sie wandte sich schliesslich an eine Lehrerin, die das Jugendamt einschaltete.

Verteidigung der Mutter plädierte auf Freispruch

Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie eine Geldauflage. Sie sah die Aussagen der Mädchen als klaren Beweis für die Taten an.

Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch und stellte die Glaubwürdigkeit der Töchter infrage. Sie argumentierte, dass zentrale Angaben nicht stimmten und psychische Auffälligkeiten die Erinnerungsfähigkeit beeinflusst hätten.

Ein von der Verteidigung gefordertes Gutachten zur Aussagepsychologie lehnte das Gericht ab. Die Richterin blieb bei ihrer Überzeugung, dass die Aussagen der Töchter glaubhaft seien.

Die Folgen für die Familie

Nach den Ereignissen leben die beiden Schwestern nun beim Vater in Baden-Württemberg, wie die «Tagesschau» berichtet. Die psychischen Folgen der Misshandlungen sind laut Gericht bis heute spürbar.

Ist eine Geldstafe zu wenig für häusliche Gewalt an Kindern?

Der Kontakt zur Mutter wurde zwischenzeitlich wiederhergestellt, was sich strafmildernd auswirkte. Dennoch betonte das Gericht die Schwere der wiederholten Gewaltakte.

Der Prozess zeigt, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen Unterstützung finden. Die Rolle von Lehrkräften und Behörden erwies sich in diesem Fall als entscheidend

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