Ein Arzt aus Bochum soll Patienten Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne sie untersucht zu haben. Er bestreitet das.
Der Eingangsbereich des neuen Justizzentrums Bochum, Sitz von Amts- Arbeits- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft.
Der Eingangsbereich des neuen Justizzentrums Bochum, Sitz von Amts- Arbeits- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft. - Bernd Thissen/dpa

Ein Arzt aus Bochum muss sich seit Freitag wegen angeblich unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht vor Gericht verantworten.

Zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht hat der 77-Jährige die Vorwürfe bestritten. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, dass sie «fantasiere». Unrichtige Atteste habe es nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat 21 Fälle aus 2020 und 2021 aufgelistet, in denen der Arzt Atteste ausgestellt haben soll, ohne die Patienten untersucht und zum Teil auch ohne sie vorher gesehen zu haben. Damit habe er ihnen ermöglichen wollen, sich in der Öffentlichkeit ohne Atemschutzmaske bewegen zu können.

Laut Anklage hat sich der Arzt dabei von politischen – und damit medizinfremden – Gründen leiten lassen, da er mit den Vorschriften zum Tragen von Atemschutzmasken nicht einverstanden gewesen sei. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Anfang November zur rechnen.

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