Am Bahnhof Kaiserslautern wurde eine junge Frau im Juni 2024 von einem Fremden begrapscht. Daraufhin erstach sie ihn in einem Streit. Nun ist das Urteil da.
Kaiserslautern Bahnhof
In einer Unterführung am Bahnhof Kaiserslautern kam es zur tödlichen Messerattacke einer jungen Frau auf ihren Grapscher. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Bahnhof Kaiserslautern erstach eine junge Frau im Juni 2024 einen Grapscher.
  • Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.
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Im Juni 2024 kam es in einer Bahnhofsunterführung im deutschen Kaiserslautern zu einer auf sexuelle Belästigung folgende Messerattacke.

Ein 64-jähriger Mann aus Eritrea näherte sich damals auf einer Rolltreppe einer 20-jährigen US-Amerikanerin mit Wohnsitz in Deutschland. Dabei griff er der Frau gegen ihren Willen ans Gesäss.

Der Vorfall löste einen Streit aus, in dessen Folge die Frau den Mann aufforderte, sie nicht anzufassen. Zeugenaussagen belegen, dass die junge Frau mehrmals: «Don't touch me», also «Fass mich nicht an» gerufen habe.

Hast du schon sexuelle Belästigung erlebt?

Im weiteren Verlauf kam es zwischen dem Grapscher und der jungen Frau zu einem Handgemenge. Sie zog dabei ein Messer und stach mehrmals auf den Brustbereich des Eritreers ein, bis dieser zusammenbrach.

Keine Gefängnisstrafe – trotz Totschlag

Nun ist das Urteil gefallen, wie das Nachrichten-Portal «Focus» berichtet: Die mittlerweile 21-Jährige, die den 64-jährigen Grapscher erstochen hatte, muss nicht ins Gefängnis.

Das Gericht verurteilte sie wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss die junge Frau 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe besuchen.

Landgericht Kaiserslautern
Das Gericht in Kaiserslautern verurteil die 21-Jährige wegen Totschlags. Allerdings nur zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Kaiserslautern
Grund dafür: Die junge Frau sei noch nie straffällig geworden und habe eine schwere Kindheit gehabt.
Kaiserslautern
Der getötete 64-Jährige sei hingegen wegen sexueller Belästigung vorbestraft gewesen. Um Notwehr habe sich die Messer-Attacke dennoch nicht gehandelt.

Grund für das Urteil: Die 21-jährige Täterin war noch nie straffällig. Zudem habe sie eine schwierige Kindheit gehabt, wie das Gericht erklärt.

«Ungefestigte Persönlichkeit»

Die US-Amerikanerin – im deutschen Bamberg geboren, weil ihre Eltern dort stationiert waren – sei in ihrem Leben viel umgezogen. Zudem sei sie in einem Haushalt grossgeworden, der von finanziellen Problemen geprägt war.

Das habe laut einem Gutachten zu einer «ungefestigten Persönlichkeit» mit «Defiziten in allen Bereichen» geführt.

Des Weiteren sei die junge Frau bereits öfter sexuell belästigt und gemobbt worden. Sie sei auch früh mit Drogen in Kontakt gekommen und habe an Depressionen gelitten.

Keine Notwehr, sondern ein Angriff

Dahingegen sei der 64-jährige Eritreer bereits mehrfach wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Zuletzt stand er 2024 wegen vier Fällen vor Gericht. Und wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (umgerechnet rund 2230 Franken) verurteilt.

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Jedoch habe die Frau nicht in Notwehr gehandelt, so das Gericht weiter. Denn die 21-jährige Angeklagte habe mit erhobenem Arm auf den 64-Jährigen eingestochen.

Das sei für das Gericht keine Verteidigung mehr. Sondern ein Angriff: «Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer.»

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